Bedeutung des Zusatzes "im Beistande des Ehemannes" zu der Klage einer Ehefrau im gesetzlichen Güterstande bezüglich eines zum eingebrachten Gute gehörenden Rechts.
Ist die Pflicht zur Unterhaltung einer zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstücke vorhandenen Anlage eine Reallast, auf die der § 91 des preußischen Ablösungsgesetzes vom 2. März 1850 Anwendung findet?
1. Beurteilung der Frage, ob eine Personenvereinigung als Gesellschaft, oder als ein nicht rechtsfähiger Verein, der als verklagte Partei Parteifähigkeit hat, anzusehen ist.
2. Stellt es sich als eine wider die guten Sitten verstoßende Handlung (§ 826 B.G.B.) dar, wenn sich eine größere Zahl Gewerbetreibender eines Geschäftszweiges zur Erzielung vorteilhafteren Gewerbebetriebes zusammenschließt, einzelne Gewerbetreibende des Geschäftszweiges aber, um deren Konkurrenz zu beseitigen, zu der Vereinigung nicht zuläßt und dadurch deren Gewerbebetrieb wesentlich erschwert? Ist eine solche Handlung darin zu finden, daß ein Gewerbetreibender, oder eine Vereinigung von solchen einen Verband von Arbeitnehmern vorsätzlich dazu bestimmt, über einen anderen Gewerbetreibenden die Sperre zu verhängen, um diesem seinen Gewerbebetrieb unmöglich zu machen oder zu erschweren?
Geht das Anfechtungsrecht des Konkursverwalters gegenüber dem Hypothekengläubiger verloren, wenn das zur Masse gehörige, mit Hypotheken belastete Grundstück von dem Verwalter dem Gemeinschuldner zur freien Verfügung überlassen wird, und dieser darauf solches veräußert und den Erlös unter die Hypothekengläubiger verteilt?
Ist eine Entscheidung, die über ein in der mündlichen Verhandlung angebrachtes Gesuch um Ablehnung eines Sachverständigen, anstatt durch Beschluß, in den Gründen des Berufungsurteils erfolgt, mit der Revision anfechtbar?
Ist die Revision zulässig, wenn sie zwar gegen Abweisung der Haupt- und Nebenforderung eingelegt ist, die Nebenforderung (Zinsen) über 1500 M beträgt, die Zinsen aber nicht von dem den Betrag von 1500 M nicht erreichenden Teil der Hauptforderung gefordert werden, wegen dessen Abweisung die Revision eingelegt ist?
Zur Frage, ob der von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das diese zunächst sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben, auf den beiderseitigen Nachlaß eingesetzte Dritte nur Ersatzerbe, oder Ersatz- und Nacherbe ist. Berechnung der Erbschaftssteuer in solchen Fällen.
Liegt in Fällen, in denen der Beklagte zur Unterlassung übermäßiger Immissionen ohne nähere Begrenzung verurteilt ist, dem Kläger beim Betriebe der Zwangsvollstreckung die Verpflichtung ob, die zum Zwecke der Urteilsvollstreckung anzuwendenden Maßregeln im einzelnen anzugeben?
1. Ist nach bewirkter Urteilszustellung das Gericht, welches das Urteil erlassen hat, oder das Gericht der höheren Instanz im Sinne des § 248 Z.P.O. das für die Aussetzung des Verfahrens zuständige "Prozeßgericht"?
2. Ist eine von einem unzuständigen Gericht angeordnete Aussetzung des Verfahrens auf erhobene Beschwerde noch besonders aufzuheben?
Kann ein Miterbe den Anspruch auf dasjenige, was ihm bei der Auseinandersetzung zukommt, auf einen anderen mit der Wirkung übertragen, daß der letztere mit dem Abschlusse des Vertrages an seine Stelle tritt und einem Gläubiger vorgeht, für welchen später der Anteil des Miterben an dem Nachlasse gepfändet worden ist?