Pflichten des Berufungsgerichtes, an welches die Sache nach Aufhebung seines früheren Urteiles zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen ist.
1. Cessibilität eines von Gegenleistungen abhängigen Forderungsrechtes mit Rücksicht auf §. 737 Abs. 1 C.P.O.
2. Voraussetzungen der Klage des Gläubigers, für den ein von Gegenleistungen abhängiges Forderungsrecht gepfändet ist, gegen den Drittschuldner.
Ist der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch gegen denjenigen begründet, der die Handlung nicht selbst beging, sondern nur für die Folgen derselben civilrechtlich haftet?
1. Wie weit reicht die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteiles?
2. Erfordernis eines als bestehend oder nicht bestehend festzustellenden "Rechtsverhältnisses" für die Feststellungsklage.
1. Ist die Beschwerde gegen einen Beschluß, welcher eine Kostenfestsetzung ablehnt, eine sofortige, oder eine gewöhnliche Beschwerde?
2. Form des Beitrittes des Streitverkündeten zum Prozesse.
3. Worin bestehen die Kosten der "Streitverkündung"?
1. Revisibilität eines Rechtssatzes, welchen der Berufungsrichter aus einer partikularrechtlichen Norm mit Zuhilfenahme allgemeiner Rechtsprinzipien abgeleitet hat.
2. Statutenkollision beim ehelichen Güterrechte und rücksichtlich solcher Beschränkungen der Handlungsfähigkeit der Ehefrauen, welche nicht im ehelichen Güterrechte wurzeln.
3. Feststellungsklage gegen den Ehemann betreffend seine Verpflichtung, die Exekution in das Vermögen der Ehefrau wegen einer von derselben kontrahierten Schuld zu gestatten.