Tritt die während des Laufes einer Rechtsmittelfrist beantragte und beschlossene Aussetzung des Verfahrens auch dann in Wirksamkeit, wenn der Aussetzungsbeschluß den Parteien erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zugestellt ist?
Kann der Aktionär einen vertraglichen oder außervertraglichen Schadensersatzanspruch gegen die Aktiengesellschaft darauf gründen, daß er infolge eines bewußt rechtswidrigen oder eines gegen Vertragspflichten verstoßenden Verhaltens von Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft seine Aktien zu veräußern unterlassen und weitere Aktien der Gesellschaft erworben habe?
1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Beamte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verfassungsmäßig berufener Vertreter der Körperschaft im Sinne der §§ 31. 89 B.G.B.?
2. Ist der vom Kreisausschuß gemäß §§ 116 Ziff. 7 u. 134 Ziff. 3 der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen 2c angestellte Kreisbaumeister ein verfassungsmäßig berufener Vertreter des Kreises?
1. Wird durch ein von den Erben abgegebenes Schuldanerkenntnis eine Nachlaßverbindlichkeit begründet, die von dem Gläubiger im Nachlaßkonkurse geltend gemacht werden kann?
2. Wie stellt sich die Beweislast bei Anfechtung eines solchen Anerkenntnisses als einer unentgeltlichen Verfügung?
Ist die Umwandlung eines zunächst schlechthin zugunsten der Erben des Versicherungsnehmers geschlossenen Lebensversicherungsvertrags in einen Vertrag zugunsten bestimmter Dritter im Konkurs über den Nachlaß des Versicherungsnehmers anfechtbar?
1. Findet auf ein durch Umwandlung einer schon bestehenden Schuld zustande gekommenes Darlehn die Vorschrift des § 364 Abs. 2 B.G.B. Anwendung?
2. Inwiefern sind gegenüber der Klage aus einem solchen Darlehn Einwendungen aus dem früheren Schuldverhältnisse zulässig?
3. Muß der Bürge, der sich vom Hauptschuldner später Ansprüche aus irgendeinem Vertrage gegen den Gläubiger hat abtreten lassen, deshalb den ganzen Inhalt dieses Vertrages auch gegen sich gelten lassen?
4. Tragweite des § 768 und des § 767 Abs. 1 Satzes 3 B.G.B. in Ansehung der Berufung des Bürgen auf dem Hauptschuldner gegen den Gläubiger zustehende Gegenforderungen.
1. Kann die Generalversammlung der Aktiengesellschaft im Liquidationsstadium mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen, daß Bestandteile der Liquidationsmasse nicht versilbert, sondern in Natur unter die Aktionäre verteilt werden sollen?
2. Was ist unter gleichmäßiger Verteilung des Vermögens nach dem Verhältnis der Aktienbeträge zu verstehen?
1. Welche Klage ist als Hauptklage zu erheben, wenn eine Bauforderung (§ 648 B.G.B.) im Wege einstweiliger Verfügung durch Vormerkung gesichert, und auf erhobenen Widerspruch die Erhebung der Klage zur Hauptsache binnen bestimmter Frist angeordnet ist?
2. Hat über den Antrag, die einstweilige Verfügung wegen Nichtinnehaltung der für die Erhebung der Hauptklage bestimmten Frist aufzuheben, wenn diese Frist erst nach Erlassung des ersten Urteils ablief, der Berufungsrichter zu befinden?
Auch wenn sich eine auf Nichtigerklärung eines rechtskräftigen Endurteils gerichtete Klage nicht als Nichtigkeitsklage bezeichnet, kann die nach § 587 Z.P.O. erforderliche Erklärung, daß Nichtigkeitsklage erhoben werde, aus dem Antrag und dem Inhalte der Klage festgestellt werden.