Ist ein Streik, der sich auf die Angestellten der Eisenbahn beschränkt, als höhere Gewalt im Sinne des § 456 HGB. und des § 84 der Eisenbahnverkehrsordnung anzusehen?
Ist das Mieteinigungsamt befugt, bei Herabsetzung des Mietzinses auf die angemessene Höhe bindend zu entscheiden, daß ein Teil des angeblichen Kaufpreises für die Einrichtung des gemieteten Ladens in Wahrheit Mietzins sei?
1. Zum Begriff der Rechtshängigkeit in Ehesachen. 2. Ist die Rechtshängigkeit in Ehescheidungs- und in Eheanfechtungsstreitigkeiten von Amts wegen zu berücksichtigen?
1. Fällt eine Verwechselungsgefahr unter § 16 UWG., wenn die Ähnlichkeit der Firmenbezeichnungen nur die glatte Abwickelung des Geschäftsverkehrs mit der Kundschaft infolge von Verwechselungen erschwert, ohne zu Folgen Anlaß zu geben, wie sie sonst aus unlauterem Wettbewerb hervorgehen?
2. Begründen Verwechselungen von Firmen durch Beamte z. B. der Post, der Registerbehörden, oder Nachlässigkeiten von kaufmännischen oder Bankangestellten die Verwechselungsgefahr des § 16 UWG.?
Hat der Reeder, dem die freie Zurückbeförderung des vorzeitig entlassenen Schiffsmannes nach dem Hafen der Ausreise obliegt, auch die Unterhaltskosten bis zu dem Zeitpunkte zu tragen, in dem die Heimreise möglich ist?
Ist in § 105 Abs. 2 BGB. vorausgesetzt, daß durch den Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit die freie Willensbestimmung ausgeschlossen wird?
Gilt das Unterbleiben des Widerspruchs gegen ein ordnungsmäßig zugegangenes Bestätigungsschreiben auch dann als Zustimmungserklärung, wenn der Empfänger weder um die in dem Schreiben bestätigte Bestellung gewußt, noch von dem Eingang und dem Inhalte des Schreibens Kenntnis erlangt hat? Kann die Erklärung wegen Irrtums angefochten werden?
1. Genügt es bei Schadensersatzansprüchen zur Vorteilsausgleichung, daß Schaden und Vorteil nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge aus demselben Tatsachenkomplex hervorgehen?
2. Kann ein Urteil über den Grund eines Schadensersatzanspruchs ergehen, wenn unwiderlegt behauptet wird, daß der Schaden durch einen Vorteil voll ausgeglichen sei?
1. Inwieweit werden die Abdeckereiprivilegien durch die Verordnung über Pferdefleisch und Ersatzwurst vom 22. Mai 1919 betroffen?
2. Hat der Abdecker Ansprüche gegen den mit der Schlachtung und Verwertung der Pferde betrauten Kommunalverband?
Was gehört zur Begründung der Klage, wenn der Schuldner wegen Ungewißheit über die Person des Gläubigers hinterlegt hat und der eine Gläubiger gegen den anderen auf Einwilligung in die Auszahlung des Geldes an ihn klagt?