Findet das Verbot des § 909 B.G.B. auch dann Anwendung, wenn durch die Vertiefung des Grundstücks der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze dadurch verliert, daß ihm das Grundwasser entzogen, und infolgedessen das darüber liegende Erdreich gesenkt wird?
Schiffseigner im Sinne des § 2 des Binnenschiffahrtsgesetzes (Ausrüster). Tragweite der Bestimmung im Abs. 2 dieses § 2. Rechtskraftwirkung eines auf Grund eines Schiffsgläubigeranspruchs gegen einen gewesenen Ausrüster erstrittenen Urteils.
1. Kann der Eigentümer eines Grundstücks sich gegenüber Eintragungen, die nach der Auflassung an ihn, aber vor seiner Eintragung bewirkt sind, auf den § 892 Abs. 2 B.G.B. berufen?
2. Wie ist zu verfahren, wenn nach Behebung der Hindernisse die endgültige Eintragung eines auf Grund des § 18 Abs. 2 G.B.O. vorgemerkten Rechts beantragt wird?
3. Bedarf es zur Eintragung eines Rechts neben der Einigung noch einer besonderen Eintragungsbewilligung?
1. Örtliches Recht für Vertragsobligationen nach dem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Wo wird ein Vertragsschluß unter Abwesenden im Sinne des Art. 11 Abs. 1 Einf.-Ges. zum B.G.B. "vorgenommen", so daß die Einhaltung der durch die dortigen Gesetze vorgeschriebenen Form "genügt"?
3. Inwieweit muß nach § 766 B.G.B. in der die Bürgschaftserklärung enthaltenden Urkunde der Gläubiger bezeichnet sein?
1. Erfordert die Schenkung unter einer Auflage, daß nach Vollziehung der Auflage dem Beschenkten noch eine Bereicherung verbleibe?
2. Kann die zum Begriffe der Schenkung erforderliche Bereicherung des Beschenkten auch eine bloß formale, oder muß sie stets eine materielle, endgültige sein?
3. Begriff des fiduziarischen Eigentums.
Welche Grundsätze sind für die Pensionierung einer aus dem Heere zur Schutztruppe übergetretenen und bei dieser zum Deckoffizier beförderten deutschen Militärperson maßgebend?
Welches Recht ist maßgebend für die Unterhaltspflicht von Ehegatten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aber Ausländer sind und beide dem nämlichen fremden Staat angehören?
Unter welchen Voraussetzungen gehört eine mit einem Fabrikgebäude körperlich verbundene Maschine, auch wenn eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden nicht vorliegt, zu den wesentlichen Bestandteilen der Fabrik?
1. Auslegung von Verwirkungsklauseln in Versicherungsverträgen auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
2. Ist § 278 B.G.B. auf Erfüllung von sog. Verpflichtungen, die in sog. Versicherungsbedingungen dem Versicherten dem Versicherer gegenüber auferlegt werden, entsprechend anzuwenden?