1. Kann ein Patent deshalb teilweise für nichtig erklärt werden, weil sein Gegenstand dem Inhalte der ersten, später geänderten Anmeldung nicht entspricht?
2. Ist im Nichtigkeitsverfahren über die Priorität des Patents zu entscheiden?
Wurde unbewegliches Zubehör nach preußischem Rechte von Verfügungen über das Hauptgrundstück ohne weiteres mitergriffen? Machte es dabei einen Unterschied, ob das Grundbuchblatt des Hauptgrundstücks auf das Grundsteuerbuch zurückgeführt war?
Besteht die Enteignungspflicht der Gemeinde nach § 13 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 auch dann, wenn eine Baustelle durch die Fluchtlinie einer neuen Querstraße ganz, oder bis auf einen unbebaubaren Rest in Anspruch genommen wird?
Verkauf eines Grundstücks zum Fortbetrieb eines auf ihm eingerichteten Bordells. Kann der dinglichen Klage aus einer Hypothek, die für rückständiges Kaufgeld aus einem solchen Vertrage bestellt worden ist, der Einwand entgegengesetzt werden, daß die Hypothek wegen der Unsittlichkeit des Kaufvertrags nichtig sei? Aufrechnung der Provisionsforderung für Vermittlung des Kaufvertrags bei einem Bordellgrundstück.
Gehören die Beiträge, die der Bergwerksbesitzer nach dem Gewerbe-Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni (5. Juli) 1900 an die Knappschafts-Berufsgenossenschaft zu entrichten hat, zu den gemeinen Lasten im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Ziff. 2 u. Art. 17 Abs. 2 preuß. Ausf.-Ges. zum Zw.V.G.?
1. Schadensersatzanspruch einer verheirateten Frau wegen Verminderung ihrer Erwerbsfähigkeit infolge einer Körperverletzung (§§ 842 flg. B.G.B.).
2. Voraussetzungen der Erlassung eines Zwischenurteils nach § 304 Z.P.O. Bedeutung eines solchen Urteils.
Wirksamkeit eines Vergleichs, den der Verwalter im Konkurs einer Aktiengesellschaft mit den Mitgliedern des Aufsichtsrats über die Ersatzansprüche aus Verletzung der Aufsichtsratspflichten geschlossen hat. Kann, entgegen einem solchen Vergleiche, die "Aktionärschaft" diese Ersatzansprüche noch für sich geltend machen?
Ist für die Frage, ob unrichtige Angaben über den Besitz von Auszeichnungen gemäß § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vorliegen, nur die Verleihungsurkunde entscheidend, oder darf auf dasjenige zurückgegangen werden, was das Preisgericht eigentlich auszeichnen wollte?