1. Kann nach früherem (gemeinem) Recht der vor dem 1. Januar 1900 in einem korrespektiven Testamente eingesetzte überlebende Ehegatte, welcher den Nachlaß des vorverstorbenen angetreten hat, seine in diesem Testamente enthaltene Verfügung nachträglich aufheben, wenn ihm ein gesetzlicher Enterbungsgrund zur Seite steht?
2. Ist auch das Vorhandensein eines solchen Enterbungsgrundes nach den früheren (landesrechtlichen) Vorschriften zu beurteilen?
1. Fortdauernde Geltung des § 43 A.L.R. I. 22 für nicht eingetragene Grundgerechtigkeiten.
2. Begründet der Vertrag, wodurch ein dingliches Untersagungsrecht bestellt wird, für den Besteller der Grundgerechtigkeit auch eine fortdauernde persönliche Verpflichtung?
Kann auf Grund des § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 einem Handeltreibenden die Benutzung der für ihn im Handelsregister eingetragenen Firma allgemein untersagt werden?
Kann, wenn in einem Rechtsstreite wegen Verletzung eines Patents der Beklagte in der Berufungsinstanz zur Unterlassung jeder Zuwiderhandlung gegen das Patent verurteilt ist, nach Erlassung des Berufungsurteils sowie nach Einlegung der Revision aber das Patent rechtskräftig für nichtig erklärt wird, die Revision auch durch diese Tatsache der Vernichtung des Patents begründet werden?
1. Ist dem Erfordernisse der Schriftform genügt, wenn in der Urkunde die Bestellung einer Kaution, die ein bezeichneter Dritter zu bestellen verpflichtet sei, versprochen ist, ohne daß dabei angegeben ist, wofür diese Kaution haften solle?
2. Ist ein Vertrag, der zu dem Zwecke geschlossen wird, damit der eine Kontrahent, ohne selbst eine polizeiliche Erlaubnis zum Gastwirtschaftsbetriebe zu haben, die Wirtschaftskonzession eines Dritten als dessen scheinbarer Stellvertreter ausnutze, nach § 138 Abs. 1 B.G.B. nichtig?
1. Kann der Geschäftsvermittler aus § 826 B.G.B. zum Schadensersatz verpflichtet sein?
2. Stillschweigende Übernahme der Haftung für arglistiges Verhalten des Geschäftsvermittlers durch den Geschäftsherrn bei der Anstellung des Vermittlers.
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung einer Hypothek für den Fall, daß sie sich mit dem Eigentum in einer Person vereinigt. Unterschied, ob die Löschungsverpflichtung gegenüber einem dinglich Berechtigten, oder gegenüber einem am Grundstücke noch nicht Berechtigten eingegangen ist. Bedeutung der Vormerkung für den Zessionar derjenigen Hypothek, zu deren Gunsten die Vormerkung eingetragen ist.