Seeversicherung. Unterschied zwischen der Versicherung "frei von Kriegsmolest" und der Versicherung "nur für Seegefahr".
Wann tritt der Totalverlust für den Reeder ein, wenn ein unter neutraler Flagge fahrendes Schiff von einer kriegführenden Macht wegen Zuführung von Konterbande an die feindliche Macht beschlagnahmt worden ist? schon mit der Nehmung, oder erst mit dem Urteile des Prisengerichts?
Sind im Falle der Anfechtung eines Vertrages, durch den mehrere gemeinschaftlich sich verpflichtet haben, diese als Empfänger der teilbaren Vorleistung zu deren Herausgabe als Gesamtschuldner verpflichtet?
1. Zur Bestimmung der Voraussetzungen des Schuldversprechens nach § 780 und des Schuldanerkenntnisses nach § 781 B.G.B.
2. Irregulärer Verwahrungsvertrag durch Umwandlung einer schon bestehenden Schuld in ein verzinsliches Depositum.
3. Findet auf einen solchen Verwahrungsvertrag die Vorschrift des § 364 Abs. 2 B.G.B. Anwendung?
4. Kann der gemäß § 1443 Abs. 1 B.G.B. in eigenem Namen klagende gütergemeinschaftliche Ehemann nur auf Leistung an beide Ehegatten gemeinsam klagen?
5. Ist die Ehefrau eine zulässige Zeugin, wenn der Mann als Haupt der ehelichen Gütergemeinschaft aus eigenem Rechte den Prozeß führt?
Unterliegen Bestellschreiben, in denen der Inhalt des abzuschließenden Vertrages wiedergegeben ist, dem Schuldverschreibungsstempel nach Tarifst. 58 zum preußischen Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895?
Können im Geltungsbereiche der preußischen Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 die Landgemeinde gegen Dritte verbindende Rechtsgeschäfte mit verbindlicher Kraft für die Gemeinde nur in der in § 88 Abs. 4 Nr. 7 der Landgemeindeordnung vorgeschriebenen Form eingegangen werden?
Findet, wenn zur Entstehung oder Vergrößerung eines Bergschadens schuldbare Handlungen Dritter mitgewirkt haben, ein Gesamtschuldverhältnis zwischen diesen und dem Bergwerksbesitzer statt?
1. Zur Auslegung des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890.
2. Ist die Frist des Art. 12 Abs. 4 Satzes 2 eine Verjährungs-, oder eine Ausschlußfrist? Replik der Arglist gegen die Einrede der Verjährung. Findet bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit des Schuldners eine Verlängerung der Frist statt? Welche Ansprüche unterliegen der Verjährung nach Art. 12 Abs. 4?
3. Folgen der Nichtbeobachtung der Vorschrift des Art. 7 Abs. 2, daß der Berechtigte einzuladen ist, bei der Prüfung des Inhaltes der Sendung durch die Bahn zugegen zu sein.
4. Inwieweit gilt die Verjährung nach Art. 12 Abs. 4 für die Rückforderung gezahlter Frachtzuschläge? Voraussetzungen der Anwendung des Art. 7 Abs. 4. Was sind "unrichtige Angaben" im Sinne dieser Vorschrift? Wem fallen die Standgelder zur Last, wenn sie durch eine nur zum Teil berechtigte Nachforderung der Bahn entstanden sind, und diese dabei der ihr nach Art. 24 Abs. 1 obliegenden Benachrichtigungspflicht nicht nachgekommen ist?
Findet die Befreiungsvorschrift der Tarifst. 71b zum preuß. Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 Anwendung auf Verträge einer eingetragenen Genossenschaft mit Hausbesitzern über die staubfreie Abfuhr von Müll?
Sind nach § 2 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 Urkunden über zweiseitige Rechtsgeschäfte, die von seiten des einen Kontrahenten innerhalb, von seiten des anderen außerhalb des Geltungsbereiches jenes Gesetzes zu erfüllen sind, der Stempelsteuer unterworfen? Ist aus der Abrede, daß eine bestellte Maschine so zu liefern ist, daß sie spätestens an einem bestimmten Tage am Wohnsitze des Bestellers eintrifft, der Wille der Parteien zu entnehmen, daß die Lieferungspflicht an diesem Orte zu erfüllen sei?