Ist für die Frage des Zustandekommens eines Vertrages der innere, nicht zum Ausdrucke gelangte Wille des einen Kontrahenten von Bedeutung? Was ist der wirkliche Wille im Sinne des § 133 B.G.B.?
1. Kann jemandem darüber, ob er in einem bestimmten Zeitpunkt über das Bestehen einer Tatsache Zweifel gehabt hat, ein richterlicher Eid auferlegt werden?
2. Zur Anwendung des § 476 Z.P.O.
3. Pfandrechtserwerb des Zentralbankiers an Inhaberpapieren, die dem Provinzialbankier, der sie ihm in Depot sendet, nicht gehören. Verhältnis des § 8 des Bankdepotgesetzes vom 5. Juli 1896 zu den allgemeinen Bestimmungen über die Bedeutung des guten Glaubens für den Erwerb des Pfandrechts.
Was ist unter dem Verlangen der Gemeinde zu verstehen, daß eine von der Fluchtlinienfestsetzung betroffene Grundfläche für den öffentlichen Verkehr abgetreten werde?
Wird der Anfechtungsbeklagte durch die Rechtskraft des gegen den Schuldner ergangenen Urteils gehindert, Einwendungen gegen den Bestand der Forderung des Anfechtungsklägers vorzubringen, mit denen der Schuldner in dem gegen ihn anhängigen Rechtsstreit abgewiesen ist, oder die er vorzubringen unterlassen hat?
1. Welche Behörde vertritt in Preußen den Justizfiskus gegen Entschädigungsklagen aus § 4 des Reichsgesetzes vom 20. Mai 1898, betr. die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen?
2. Ist die allgemeine Verfügung des preußischen Justizministers vom 23. März 1885, betr. die Vertretung des Fiskus in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Justizverwaltung, eine revisible Rechtsnorm?
Anfechtung einer Zwangsvormerkung, die auf Antrag eines Gläubigers auf dem Grundstücke des Gemeinschuldners eingetragen ist. Ist für die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung oder dem Eröffnungsantrage die Zeit der Eintragung der Vormerkung maßgebend? oder die Zeit der Stellung des Antrages auf Eintragung?
1. Ist die Bestellung des Nießbrauches an einem vermieteten Grundstücke eine über den Mietzins getroffene Verfügung im Sinne des § 1124 B.G.B.?
2. Kann der Zwangsverwalter eines Grundstückes, wenn mehrere Gläubiger über das Recht auf eine hinterlegte Zwangsverwaltungsmasse streiten, gegen einen von ihnen auf Einwilligung klagen, daß die Masse einem der anderen Gläubiger zugeteilt werde?
3. Zur Auslegung des § 67 Z.P.O.