Hat bei der Versicherung der Frachtgelder einer bestimmten Reise der Versicherer auch dann Ersatz zu leisten, wenn das Schiff zunächst eine Reise in Ballast nach dem Abladehafen machen muß und vor der Einnahme von Ballast oder Ladung im Abladehafen, bezw. vor der Abfahrt von dort zu Grunde gegangen ist?
Ist dieserhalb die vom Versicherungsnehmer beim Abschlusse des Vertrages gemachte Anzeige, daß das Schiff noch auf einer solchen Zureise begriffen sei, von Erheblichkeit?
Kann, wenn das Statut einer älteren, bereits vor dem Inkrafttreten des deutschen Handelsgesetzbuches bestehenden Aktiengesellschaft die Klausel enthält, daß durch Beschluß einer außerordentlichen Generalversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen unter staatlicher Genehmigung Zusätze und Abänderungen des Statutes erfolgen können, auf Grund der letzteren unter Herrschaft des genannten Gesetzbuches rechtswirksam die Bestimmung getroffen werden, daß Aktionäre, welche die ihnen aus der Liquidation zustehenden Beträge nicht innerhalb fünf Jahren, vom Tage der bezüglichen Bekanntmachung an gerechnet, erhoben haben, ihrer Rechte auf dieselben zu Gunsten der Masse verlustig sein sollen?
Steht dem Gemeinschuldner, wenn das Konkursverfahren durch Zwangsvergleich beendet worden ist, das Recht zu, eine vom Konkursverwalter auf Grund des §. 23 K.O. erhobene Anfechtungsklage fortzusetzen?
Kommt Ziff. 1 oder Ziff. 2 des §. 23 K.O. zur Anwendung, wenn ein Gläubiger nach der Zahlungseinstellung oder dem Eröffnungsantrage ein Vollstreckungspfandrecht erwirkt und durch Veräußerung der gepfändeten Gegenstände vor Eröffnung des Konkurses Befriedigung erlangt hat?
Genügt die Kenntnis des Prozeßbevollmächtigten von der Zahlungseinstellung zur Begründung der Anfechtungsklage?
Sind Eisenbahnen, welche nur zur Verbindung einer Fabrik 2c mit einer dem öffentlichen Verkehre übergebenen Eisenbahn und zur Erleichterung des Betriebes der Fabrik 2c dienen, als Eisenbahnen im Sinne des §. 1 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 anzusehen?
Berechtigt die bestimmte, vor Verfall ausgesprochene Weigerung des Verkäufers, zu erfüllen, den Käufer, sich zu decken und ohne vorherige Inverzugsetzung den Schaden (die Differenz) einzuklagen?
Bedarf es, um ein von einem Nebenintervenienten eingelegtes Rechtsmittel als zulässig erscheinen zu lassen, des Vorhandenseins besonderer dafür sprechender Umstände, daß die Verfolgung des Rechtsmittels zum Zweck der Unterstützung der Hauptpartei geschieht? Welche Momente sind geeignet, einen Schluß gegen einen solchen Willen zu begründen?
Tragweite der Konnossementsklausel: "Im übrigen nach den Klauseln und Bedingungen der Chartepartie." Muß trotz eines solchen Hinweises auf die Charter, wenn dem Verfrachter in dieser ein Pfandrecht an der Ladung für alles Liegegeld bestellt ist, der Schiffer in dem Konnossemente den Anspruch auf bei der Abladung entstandenes Liegegeld bei Strafe des Verlustes ausdrücklich vorbehalten?