Anwendbarkeit des Spezialtarifs 2 bei amerikanischem Eichenfaßholz. Beweislast des Absenders. Kann dem Absender um deswillen ein weiterer Beweis auferlegt werden, weil bei dem von ihm verfrachteten amerikanischen Eichenholz die Anwendbarkeit des Spezialtarifs 1 wahrscheinlicher ist, als bei mitteleuropäischem Eichenholz? Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Absender.
1. Wird ein Handelsgeschäft im Sinne des § 25 H.G.B. durch den Erwerb eines Teiles dieses Geschäfts fortgeführt?
2. Kann durch den Vertrag über Veräußerung eines Teiles eines Handelsgeschäfts dieser Teil zu einem im Sinne des § 25 H.G.B. fortgeführten Handelsgeschäft "erhoben" werden?
Sind Wasserleitungen aus öffentlichen Strömen nach § 46 preuß. A.L.R. II. 15 als regale Nutzungen, oder als Gemeingebrauch des Flußwassers zu behandeln?
Hat der Verkäufer, dem die Herstellung der patentierten Ware von dem Patentinhaber (Lizenzträger) mit der Verpflichtung übertragen ist, sie nur an diesen zu verkaufen, das Recht zum Selbsthilfeverkauf aus § 373 H.G.B., wenn der Patentinhaber die Annahme der vertragsmäßig hergestellten Ware verweigert?
Hat der Eigentumsübergang, wenn der Verkäufer die verkaufte Sache behufs Erfüllung seiner auf Übertragung des Eigentums gerichteten Verbindlichkeit dem Käufer übersendet, zur Voraussetzung, daß der letztere seinen Annahmewillen dem Verkäufer gegenüber erklärt?
Erstreckt sich die Richtigkeit eines gegen die guten Sitten verstoßenden Grundstückskaufvertrags auch auf ein Nachtragsabkommen, durch das für eine vom Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommene und inzwischen an den Verkäufer abgetretene Teilhypothek unter gleichzeitiger Anerkennung des Bestehens der Schuld besondere Verzinsungs- und Kündigungsbestimmungen getroffen sind?
Was ist unter "Genehmigung" im Sinne des § 17 Abs. 1 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften m. b. H., zu verstehen? Verhältnis dieser Gesetzesvorschrift zu den §§ 182-184 B.G.B. Bedeutung der Vorschrift des § 17 Abs. 2 des genannten Gesetzes.
1. Ist die Ausübung des ärztlichen Berufs ein "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 B.G.B.?
2. Stellt der Beschluß, durch welchen ein ärztlicher Standesverein seinen Mitgliedern den beruflichen Verkehr mit einem Arzte untersagt, einen Verstoß gegen die guten Sitten nach § 826 B.G.B. dar?