1. Kann der Irrtum über die Zahlungsfähigkeit des Käufers beim Vertragsschlusse als Irrtum über eine Eigenschaft der Person im Sinne des § 119 Abs. 2 B.G.B. aufgefaßt werden?
2. Unter welchen Voraussetzungen können auch beim Anfechtungsgrunde des Irrtums das Kausalgeschäft und das dingliche Übereignungsgeschäft gemeinsam anfechtbar sein?
Sind unter dem in § 112 Abs. 3 Zw.V.G. erwähnten Einzelausgebot im Gegensatze zu einem Gesamtausgebot auch Ausgebote einzelner Grundstücksgruppen zu verstehen?
Inwiefern ist ein Teilurteil über die Widerklage zulässig, wenn der Kläger einen Anspruch, der sich aus einer Reihe von Rechnungsposten zusammensetzt und von dem Beklagten zwar bis zu einem bestimmten Betrage anerkannt, aber bezüglich der einzelnen Posten bestritten ist, geltend gemacht, der Beklagte wegen einer unbestrittenen Gegenforderung Widerklage erhoben, und der Kläger gegen diese Gegenforderung einen Teil seiner Klageforderung zur Aufrechnung gestellt hat?
1. Ist eine Vereinbarung der Prozeßparteien darüber, daß die eine derselben ein gemäß § 246 Abs. 1 Z.P.O. ausgesetztes Verfahren aufzunehmen habe, oder eine in die Revisionsschrift aufgenommene, vor Einreichung derselben bei dem Revisionsgerichte (§ 553 Z.P.O. n. F.) nicht zugestellte Erklärung des Revisionsklägers, daß das ausgesetzte Verfahren von ihm aufgenommen werde, geeignet, die in § 250 Z.P.O. vorgeschriebene Parteizustellung einer Aufnahmeerklärung zu ersetzen?
2. Begründet der Umstand, daß in einem ausgesetzten Verfahren die Revision vor der Zustellung der Aufnahmeerklärung eingelegt worden ist, auch dann die Unzulässigkeit der Revision, wenn dieser Mangel nicht gemäß der Vorschrift des § 295 Abs. 1 Z.P.O. rechtzeitig gerügt worden ist?
Haftet, wer Frachtgut in einen ihm von der Bahnverwaltung gestellten Bahnwagen durch einen Spediteur einladen läßt, gegenüber dem Bahnunternehmer für eine dem Spediteur oder seinen Leuten zur Last fallende Unvorsichtigkeit bei der Verladung?
Zur Frage des Kausalzusammenhangs zwischen dem Tod eines gegen Unfall Versicherten und einem Unfall, wenn der Tod bei Ausführung der zur Beseitigung der Unfallsfolgen vorgenommenen Operation in der Narkose eingetreten ist, und die Versicherungsgesellschaft nach ihren Bedingungen nur für den Fall haften will, daß der Unfall die unmittelbare und alleinige Ursache des Todes gewesen ist.
1. Findet die Vorschrift des § 247 B.G.B. nach dem 1. Januar 1900 auf Schuldverhältnisse Anwendung, die vor dieser Zeit entstanden sind?
2. Werden Voraussetzungen und Wirkungen des nach dem 1. Januar 1900 eintretenden Annahmeverzuges in bezug auf ein vor dieser Zeit entstandenes Schuldverhältnis nach dem bisherigen Recht, oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt?
Kann der durch falsche Versicherungen des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache arglistig getäuschte Käufer das Erfüllungsinteresse verlangen? Muß er sich mit entsprechender Herabsetzung des Kaufpreises begnügen, wenn dieser erst später fällig wird?