1. Kann in der Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Sonderrecht dahin geschaffen werden, daß Söhne von Gesellschafter-Geschäftsführern befugt sind, unter gewissen Voraussetzungen Nachfolger ihres Vaters im Geschäftsführeramte zu werden? Kann dies auch in der Weise geschehen, daß die Gesellschafterversammlung über das Vorliegen jener Voraussetzungen zu entscheiden und den Berechtigten als Geschäftsführer zu bestellen hat? Wie kann sich dieser gegen eine Verletzung seines Rechts wehren?
2. Gehört der aus einem solchen Sonderrecht erwachsende Anspruch des Gesellschafters auf Bestellung zum Geschäftsführer und auf die damit verbundene Vergütung zu den Nutzungen des Geschäftsanteils, die dessen Nießbraucher zustehen?
3. Kann sich die Gesellschaft auf die Versäumung einer nachträglich beschlossenen Ausschlußfrist für die Erhebung der Anfechtungsklage berufen, wenn die beschließenden Gesellschafter wußten, daß sich der Anfechtungsberechtigte als Wehrmachtangehöriger im Felde befinde, und damit rechnen mußten, er sei durch den Wehrdienst an der Fristwahrung gehindert?
1. Ist der Wert des Beschwerdegegenstandes eines Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluß mit dem Werte des Beschwerdegegenstandes der von derselben Partei eingelegten Revision zusammenzurechnen, wenn das Berufungsgericht in seiner Entscheidung das Urteil des Erstgerichts zum Teil bestätigt, zum Teil unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben hat?
2. Welchen Anspruch für geleistete Dienste hat der Dienstnehmer, wenn ein auf die Lebensdauer des Dienstgebers abgeschlossener Dienstvertrag aus Verschulden des Dienstnehmers vorzeitig aufgelöst wird? Kann er das vertragliche Entgelt oder nur eine Entschädigung verlangen? Wonach richtet sich deren Höhe?
Unterliegt die Ablehnung eines Antrags auf Ortsbesichtigung, die keine bestimmten Tatsachen feststellen, sondern dem Gerichte nur einen Überblick über die örtlichen Verhältnisse geben soll, damit es leichter und besser den Verlauf eines Unfalls beurteilen könne, den Grundsätzen über die Ablehnung von Beweisanträgen?
1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr, wenn in zwei sonst hinreichend unterscheidbaren Firmen der gleiche Familienname vorkommt.
2. Ist ein gewerbliches Unternehmen, das seine Warenerzeugung und den Warenumsatz vorübergehend eingestellt hat, als erloschen anzusehen, wenn es Maßnahmen getroffen hat, um seinen Betrieb jederzeit wiederaufnehmen zu können?
1. Hindert die Verjährung des Schadensersatzanspruchs, der über den im Konkurse des Schuldners angemeldeten Anspruch hinausgeht, den Gläubiger, wenn ihm im Feststellungsstreit nur ein Teilschaden zugebilligt wird, seine Behauptung dahin zu erweitern, daß sein Schaden ein Mehrfaches des angemeldeten Anspruchs betrage, und den angemeldeten Anspruch in voller Höhe aufrechtzuerhalten?
2. Wie ist eine gesetzliche Haftpflichtrente, deren Dauer davon abhängt, daß der Verletzte die Fälligkeit der Hebungen erlebt, im Konkurse des Schuldners geltend zu machen?
1. Welche Rechtsfolgen hat es, wenn jemand den Rechtsschein entstehen läßt, ein anderer sei befugt, ihn zu vertreten?
2. Kann über den Klageanspruch ein Grundurteil ergehen, ohne daß über die Aufrechnung des Beklagten und seine Behauptung, der Kläger habe die Klageforderung abgetreten, entschieden wird?
1. Über die Anforderungen an eine Fristsetzung nach § 39 VVG. und das Zugehen einer solchen Erklärung.
2. Kommt es bei der Veräußerung eines versicherten Grundstücks für den Übergang des Versicherungsverhältnisses auf den Erwerber darauf an, daß dieser nach dem Kaufvertrage schon vor seiner Eintragung als Eigentümer die Nutzungen und Lasten des Grundstücks übernommen hat?
1. Ist der Veräußerungsvertrag, den ein von der Vermögensverkehrsstelle bestellter Treuhänder über ein jüdisches Unternehmen schließt, einer "exekutiven" Veräußerung gleichzusetzen?
2. Genügt zur Übertragung eines Unternehmens die Einräumung der Unternehmerstellung (der Verfügungsmacht) oder ist die Übertragung des Eigentums an den zum Unternehmen gehörigen Sachen erforderlich? Kann das Unternehmen als Gesamtsache im Sinne des § 302 ABGB. angesehen werden?
Welche Beweisanforderungen sind bei einer Klage auf Feststellung, daß der Kläger nicht von der Ehefrau seines in der Matrik verzeichneten Vaters geboren sei, zu stellen?