Sind die Unterscheidungen des preußischen Allgemeinen Landrechtes von mittelbarem und unmittelbarem Schaden anzuwenden, wenn aus einem Handelsgeschäfte Schadensersatz, insbesondere Ersatz einer Konventionalstrafe gefordert wird?
Inwieweit kommen gegenüber dem §. 40 der Reichskonkursordnung bei der Frage, ob ein Absonderungsrecht an beweglichen Sachen begründet sei, die landesrechtlichen Bestimmungen über die Erfordernisse der Erwerbung eines Faustpfandrechtes noch zur Anwendung?
Ist eine Abweichung von der Vorschrift des Art. 21 der Kaiserl. Verordnung vom 7. Januar 1880 zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See auch dann gestattet, wenn für das betreffende Dampfschiff ein nur vorübergehendes Hindernis besteht, sich auf der an seiner Steuerbordseite liegenden Seite des Fahrwassers zu halten?
Welchem gegnerischen Prozeßbevollmächtigten ist die Berufungsschrift bezw. Revisionsschrift zuzustellen, wenn der Gegner im voraus zugleich mit der Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten für die untere Instanz auch schon einen eventuellen Prozeßbevollmächtigten für die betreffende höhere Instanz bestellt hat?
1. Wird eine gepfändete Forderung dadurch aus dem Vermögen des Schuldners ausgeschieden und auf den Gläubiger übertragen, daß sie diesem zur Einziehung überwiesen wird?
2. Wird das in §. 709 C.P.O. vorgesehene Pfändungspfandrecht durch in Elsaß-Lothringen geltende landesrechtliche Vorschriften über die Verteilung eines Benefiziarnachlasses derart ausgeschlossen, daß schon vor Erhebung des in Art. 990 der früheren Civilprozeßordnung vorgesehenen Einspruches ein Pfändungspfandrecht nicht erworben werden kann?
1. Ist über den Antrag des Gläubigers, ihn zu ermächtigen, die Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen und den Schuldner zur Vorausbezahlung der Kosten zu verurteilen, durch Beschluß oder durch Urteil zu entscheiden?
2. Kann der Widerspruch gegen einen vom Amtsgerichte verfügten Sicherheitsarrest auch vor dem Landgerichte erhoben, kann letzteres durch Prorogation zuständig werden, findet eventuell §. 10 C.P.O. Anwendung?
An welchen Beamten der Staatsanwaltschaft hat in dem von dem Entmündigten gegen den Staatsanwalt behufs der Anfechtung des Entmündigungsbeschlusses erhobenen Rechtsstreite die Zustellung des Schriftsatzes, durch welchen der Entmündigte ein Rechtsmittel einlegen will, zu erfolgen?