Kann im Urkundenprozesse die Verurteilung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme mit einer besonderen Maßgabe hinsichtlich der Vornahme der Zwangsvollstreckung beantragt werden?
Steht einem Nebenintervenienten zur Einlegung eines Rechtsmittels nur die Frist der Hauptpartei zu Gebote, oder hat er hierfür eine eigene, mit der an ihn oder durch ihn selbst bewirkten Zustellung des Urteiles beginnende Frist?
Muß das Urteil auch dem Nebenintervenienten zugestellt werden?
Nach welchem Zeitpunkte bestimmt sich die Zulässigkeit eines Rechtsmittels?
Anfechtung der Entscheidung über die Kosten, wenn nach Einlegung des Rechtsmittels der Rechtsstreit in der Hauptsache sich erledigt hat?
1. Kann ein wirksamer Schiedsspruch vorliegen, wenn einer der Schiedsrichter denselben nicht unterschrieben hat?
2. Tritt der Schiedsvertrag außer Kraft, wenn einer der in demselben ernannten Schiedsrichter nach der Abstimmung die Unterzeichnung des Schiedsspruches verweigert und vom Schiedsvertrage zurücktritt?
Sind bei einem Streite zwischen Hypothekargläubigern über die Priorität die Zinsen aus den auf den Liegenschaftserlös angewiesenen Hauptsummen bei Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes hinzuzurechnen?
1. Auf welchem Wege kann ein Gläubiger des Arrestschuldners den gegen diesen erlassenen Arrestbefehl angreifen?
2. Ist das Arrestgericht nach §. 804 C.P.O. ausschließlich zuständig zur Entscheidung über den Widerspruch gegen den Arrestbeschluß?
3. Kann, wenn der Arrest von einem Amtsgerichte angeordnet, die Widerspruchsklage aber vor einem Landgerichte erhoben wurde, die Unzuständigkeit des Gerichtes durch §. 10 C.P.O. beseitigt werden?
1. Verhältnis der Entscheidung im Wechselprozesse zu dem die vorbehaltene Ausführung der Rechte betreffenden Nachverfahren.
2. Wirkung eines in einem von zwei verbundenen Prozessen vor angeordneter Verbindung geleisteten Eides auf die Entscheidung des anderen Prozesses.
Kann ein Revisionsgrund darin gefunden werden, daß das Berufungsgericht die auf Grund von §. 139 C.P.O. beantragte Aussetzung der Verhandlung aus einem rechtsirrigen Grunde abgelehnt hat?
Darf das Berufungsgericht, wenn es zu der Ansicht gelangt, daß dem mit einem gesetzlichen Vertreter nicht versehenen Beklagten die Prozeßfähigkeit schon zur Zeit der Klagezustellung gemangelt habe und noch mangele, das Verfahren durch Beschluß so lange aussetzen, bis der Beklagte dasselbe entweder selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter wieder aufnehmen kann?
Hat, wenn im Falle einer eventuellen Häufung zweier selbständigen Klagen von der ersten Instanz die prinzipale Klage für begründet erachtet und demnach die eventuelle Klage unentschieden gelassen ist, das Berufungsgericht bei Abweisung der prinzipalen Klage sich auch mit der eventuellen Klage zu befassen?