Muß sich der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs, dessen Beschädigung von dem Kraftwagenführer und von einem Dritten verschuldet wurde, bei der Klage gegen den Dritten das Verschulden des Kraftwagenführers anrechnen lassen?
1. Muß auf der beglaubigten Abschrift eines Urteils der Beglaubigungsvermerk unter der Abschrift stehen?
2. Kann der zustellende Rechtsanwalt einen anderen Anwalt zur Beglaubigung der Urteilsabschrift auch dann ermächtigen, wenn dieser nicht Prozeßbevollmächtigter ist?
3. Genügt eine Urteilsausfertigung den gesetzlichen Anforderungen, wenn der Ausfertigungsvermerk mit einer zwar nicht leserlichen, aber eigenartigen Unterschrift des Urkundsbeamten versehen ist?
4. Genügt es für die Zustellung eines Urteils, wenn die beglaubigte Abschrift unter dem Ausfertigungsvermerk die Worte "gez. Unterschrift" enthält?
5. Zum Begriff des unabwendbaren Zufalls.
1. Bildet Rassenverschiedenheit der Ehegatten einen Scheidungsgrund?
2. Ist die Änderung der Scheidungsklage in die Eheaufhebungsklage nach österreichischem Recht im Rechtsmittelverfahren zulässig?
3. Ist diese Klageänderung nach österreichischem Recht auch noch im Revisionsverfahren zulässig?
1. Kann auf das Recht, die Feststellung der blutmäßigen Abstammung zu betreiben, wirksam durch Vergleich verzichtet werden?
2. Muß das Berufungsurteil auf die Revision stets aufgehoben werden, wenn der Staatsanwalt am Verfahren nicht beteiligt worden ist?
Gilt die Regelung des § 1613 BGB., wonach Unterhalt für die Vergangenheit nur bei Verzug oder Rechtshängigkeit verlangt werden kann, auch dann, wenn der gesetzlich geschuldete Unterhalt unter den Beteiligten vertraglich festgelegt war oder wenn der Unterhalt als Schadensersatz aus unerlaubter Handlung geltend gemacht wird?
1. Welche Behörde ist zuständig, Vorbescheide gemäß § 143 Abs. 1 DBG. an im Ruhestande befindliche Geschäftsführer von Ortskrankenkassen zu erteilen, wenn diese Beamten nicht Leiter der Ortskrankenkasse waren, aber als sogenannte Regulativbeamte die Rechte und Pflichten eines Gemeindebeamten besaßen?
2. Ist gegen Versorgungsbescheide (§§ 126 bis 133 DBG.), die von dem Leiter einer Ortskrankenkasse ausgehen, die Beschwerde gemäß § 143 Abs. 2 letzter Satz erster Halbsatz DBG. zugelassen?
3. Welche Rechtsfolgen hat ein gemäß § 143 Abs. 1 DBG. erteilter Vorbescheid, wenn er dem Beamten nur zugegangen, aber entgegen § 163 DBG. nicht zugestellt ist, und welche Bedeutung hat demgegenüber die Zustellung des Vorbescheides?
1. Wie hat sich der Beklagte gegenüber einer Feststellungsklage zu verhalten, soweit er nicht den Anspruch, sondern nur das Feststellungsinteresse bestreitet?
2. Welchen Einfluß hat es auf die Schadensersatzpflicht, wenn der Haftpflichtige dem Verletzten Aussicht auf eine Anstellung bietet und dieser wegen Begehung einer Straftat nicht angestellt wird?
1. Wofür hat der eigenmächtige Verwalter fremden Gutes einzustehen?
2. Ist eine Vereinbarung des Hauptschuldners mit dem Gläubiger, daß dieser von einer Vollstreckung gegen ihn absehen und nur gegen den Pfandschuldner vorgehen solle, diesem gegenüber ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verhalten gegen die guten Sitten?