1. Kann derjenige, der durch verkehrswidriges Verhalten auf der Reichsautobahn schuldhaft einen Unfall verursacht hat, Ausgleichung wegen seiner Ersatzleistung an den Verletzten von dem Unternehmen Reichsautobahnen mit der Begründung verlangen, auch dessen Bedienstete hätten durch schuldhaft pflichtwidriges Verhalten zur Entstehung des Unfalls beigetragen?
2. Nach welchen Rechtsgrundsätzen sind die Bediensteten des Unternehmens Reichsautobahnen verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer gegen die Gefahr des Auffahrens auf ein betriebsunfähig liegengebliebenes Kraftfahrzeug zu schützen?
Verstößt die Bewerbung eines Bestattungsunternehmens um den Auftrag eines Lebenden zur künftigen Bestattung mittels unaufgeforderten Hausbesuchs auch dann gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn sich die Werbung an Kreise richtet, bei denen das Bedürfnis besteht, für die rechtzeitige Sicherstellung einer angemessenen Bestattung zu sorgen?
1. Darf das Berufungsgericht ein Anerkenntnisurteil erlassen, wenn der Beklagte einen Anspruch anerkennt, der zwar vor dem Gericht des ersten Rechtszuges erhoben, aber, weil dieses durch Teilurteil entschieden hat, nicht in den zweiten Rechtszug gelangt ist?
2. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfange kann der Gesellschafter einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts nach deren Auflösung Auskunft und Rechnungslegung über die Einnahmen aus Verträgen verlangen, die für Rechnung der Gesellschaft geschlossen worden sind und über den Tag der Auflösung hinaus laufen?
Handelt ein Reisender fahrlässig, wenn er sich beim Aussteigen aus dem Eisenbahnwagen trotz Dunkelheit und der Gefahr der Vereisung der Trittbretter nur mit einer Hand an der Haltestange außerhalb der Tür festhält?
1. Sind Verlagsverträge als Lieferverträge im Sinne von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Abwicklung von Lieferverträgen vom 20. April 1940 anzusehen?
2. Ist ein Abwicklungsverfahren nach der Verordnung vom 20. April 1940 zulässig, wenn sich der Antragsteller bei sonst vollendeter Durchführung des Liefervertrages nur darauf zu berufen vermag, daß ihm die Erfüllung der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung durch die Kriegseinwirkungen erschwert oder zur Zeit unmöglich sei?
1. Welche Bedeutung hat es für die Verwechslungsfähigkeit zweier Warenzeichen, die voneinander abweichende Abbildungen von Kriechtieren wiedergeben, wenn das im Zeichen des Verletzten enthaltene Bild als das eines Salamanders weitgehende Verkehrsgeltung besitzt?
2. Unter welchen Voraussetzungen ist das Firmenschlagwort "Salamander" dagegen geschützt, daß ein anderer das Bild einer Eidechse im geschäftlichen Verkehr verwendet?
1. Unter welchen Voraussetzungen liegt ein zur Begründung des Verwirkungseinwands ausreichender Besitzstand vor, wenn es sich bei der rechtsverletzenden Bezeichnung um ein für den Verletzer eingetragenes Warenzeichen handelt?
2. Stehen einer Berufung auf Verwirkung allgemeine Belange entgegen, wenn die Gefahr einer Irreführung des Verkehrs nur in der Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen begründet ist?
Können Klagen ehelicher Kinder auf Feststellung ihrer blutmäßigen Abstammung nach dem 1. März 1943 als Klagen wegen Bestreitung der Ehelichkeit auch dann fortgesetzt werden, wenn dem Kinde nach § 159 ABGB. a. F. kein Klagerecht zustand?
1. Sind Leistungen aus der Sozialversicherung als anderweitiger Ersatz im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. anzusehen?
2. Kann der Versicherungsträger nach § 1542 RVO. aus dem nicht von ihm gedeckten Schaden des Verletzten Ersatz seiner Aufwendungen vom Schädiger verlangen?
3. Muß die Vorabentscheidung über den Grund des Anspruchs auf eine Rente (§ 842 BGB.) deren Zeitdauer festlegen?