1. Ist gegen die Zurückweisung der Berufung wegen Verspätung der Rekurs an das Reichsgericht zulässig?
2. Setzt § 45 Abs. 1 öst.JN. eine ausdrückliche Zuständigkeitsentscheidung des Landgerichts voraus?
Kann sich der Aktionär der Verpflichtung zur baren Einzahlung des fällig gewordenen Aktienbetrages auf Grund eines mit der Aktiengesellschaft geschlossenen Kompensationsvertrages entziehen, nach welchem die Verpflichtung aus der Aktie auf in Zukunft an die Aktiengesellschaft entstehende oder fällig werdende Forderungen aufgerechnet werden soll? Ist die gesetzliche Kompensation nach Ausbruch des Konkurses der Aktiengesellschaft (früheres Aktienrecht) statthaft? Ist die vor dem Konkursausbruche vollzogene Kompensation mit fälligen Forderungen wirksam?
Ist, wenn auf den Inhaber lautende Renten oder Schuldverschreibungen, welche von dem Aussteller zum Zwecke der Herabsetzung des Zinsfußes eingelöst und mit dem Vermerke über die Zinsherabsetzung versehen, demnächst vom Aussteller wieder begeben werden, aus Anlaß dieser Wiederbegebung die Steuer in Gemäßheit der Nr. III des Tarifes zum Reichsgesetze vom 1. Juli 1881 zu erheben?
1. Kann durch die Herstellung eines Titelblattes mittels Abdruckes des echten Titelblattes unter Veränderungen, um Exemplare eines Schriftwerkes mit demselben zu versehen, unter Umständen ein Nachdruck im Sinne des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 begangen werden?
2. Steht dem Urheber, bezw. Verleger eines Schriftwerkes ein Rechtsschutz dagegen zu, daß Exemplare des Werkes von Dritten mit einem veränderten Titelblatte unter dem Anscheine, daß es das echte sei, zum Vertriebe gestellt werden?
Liegt dem Einkaufskommissär, der den Auftrag durch Einkauf von Dritten ausgeführt haben will, über den Nachweis des Abschlusses eines der Ausführungsanzeige entsprechenden Geschäftes hinaus auch noch der besondere Beweis, daß dieser Abschluß in Beziehung auf den erteilten Auftrag erfolgt sei, insbesondere durch Vorlegung seiner Handelsbücher, ob?
1. Abgrenzung der "im Inlande abgeschlossenen Geschäfte" im Sinne des Abs. 1 und der "durch briefliche oder telegraphische Korrespondenz zwischen einem Orte des Inlandes und einem Orte des Auslandes zustande gekommenen Geschäfte" im Sinne des §. 6 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1885.
2. Begriff des "Vermittlers" eines Geschäftes im Sinne des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1885.
Unterliegt dem §. 13 des Reichsgesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 sowie der Entschädigungspflicht des §. 14 auch die von einem Inländer im Auslande erfolgende unbefugte Benutzung eines durch das Gesetz geschützten Zeichens?
1. Ist bei der offenen Handelsgesellschaft, bezw. Kommanditgesellschaft, die Übertragung eines Gesellschaftsanteiles Veräußerung eines Sachenmiteigentumes mit Besitzübertragung oder Abtretung eines Forderungsrechtes?
2. Welches örtliche Recht entscheidet über die Schenkungsform, wenn die schenkungsweise Übereignung des Anteiles an einer in Altpreußen bestehenden Handelsgesellschaft seitens eines im Gebiete des gemeinen Rechtes wohnhaften Gesellschafters an seinem Wohnorte erklärt ist?
3. Findet auf eine Schenkung von Todes wegen die Vermutung des Art. 274 H.G.B. Anwendung?