Inwiefern sind prozessuale Vereinbarungen auf Grund von Versicherungsbedingungen rechtswirksam? Ist auf Grund des in den letzteren unter der Herrschaft des früheren Prozeßrechtes ausgesprochenen bedingten Verzichtes der Kontrahenten auf die Oberappellation auch die jetzige Revision für ausgeschlossen zu erachten? Ist nach der Civilprozeßordnung eine bei Abschluß des Versicherungsvertrages getroffene Vereinbarung zulässig, nach welcher die Ersatzpflicht des Versicherers nur dann eintritt, wenn der Schade und dessen Umfang in einer näher festgesetzten Weise festgestellt wird?
Ist die Klage auf Löschung einer Hypothek bei dem Gerichte der belegenen Sache (§. 25 C.P.O.) zu erheben, wenn die Klage seitens eines nachfolgenden Hypothekengläubigers gegen den ihm vorgehenden erhoben wird?
Kann die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses, welcher nicht mehr durch sofortige Beschwerde angefochten werden kann, aus dem Grunde beantragt und angeordnet werden, weil der Wert des Streitgegenstandes in anderer Weise festgesetzt und erhöht worden ist?
Kann, nachdem eine ohne Vorrecht angemeldete Konkursforderung in der Tabelle als unstreitig festgestellt worden ist, die Anmeldung eines Vorrechtes noch nachgeholt oder dessen Geltendmachung mit der auf §. 133 Abs. 2 K.O. gegründeten Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache begegnet werden?
1. Steht, wenn vor dem Beginne der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache der Kläger mit Genehmigung des Beklagten die Klage unter Übernahme der Prozeßkosten zurücknimmt, dem Rechtsanwalte ein Anspruch auf eine Vergleichsgebühr zu?
2. Bildet der ebenerwähnte Vorgang einen vollstreckbaren Titel im Sinne des §. 98 Abs. 1 C.P.O.?
Steht wegen Ablehnung des Antrages, die Verpflichtung der zum Armenrechte gelassenen Partei zur Nachzahlung von Gebühren auszusprechen, dem Antragsteller die Beschwerde zu?
Findet die Vorschrift des §. 236 Abs. 2 C.P.O. auch auf den Fall einer gemäß §. 736 C.P.O. im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgten Überweisung einer rechtshängigen Forderung mit der Wirkung Anwendung, daß demjenigen, welchem eine solche Forderung überwiesen worden, die Hauptintervention versagt ist?