1. Teilurteil oder Zwischenurteil? 2. Ist das Gericht dadurch, daß die Lage des Rechtsstreites die Erlassung eines Teilurteiles gestattet, gehindert, ein Zwischenurteil zu erlassen?
Welche Vorschriften gelten für die Zwangsvollstreckung aus den in §. 702 Nr. 1. 2 C.P.O. erwähnten gerichtlichen Vergleichen? Finden die Bestimmungen des §. 703 oder diejenigen des §. 705 auf sie Anwendung? Insbesondere, welches Gericht ist zuständig für Klagen, durch welche die den vollstreckten Anspruch selbst betreffenden Einwendungen geltend gemacht werden?
Steht der Anspruch auf die in dem §. 78 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte bestimmte Vergütung dem Rechtsanwalte zu, wenn die Geschäftsreise von einem zwar zwei Jahre im Vorbereitungsdienste beschäftigten, aber nicht gemäß §. 25 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung zu dessen Stellvertreter bestellten Rechtskundigen gemacht ist?
Ist die Zuständigkeit des Verteilungsgerichtes bezw. des Landgerichtes, in dessen Bezirk das Verteilungsgericht seinen Sitz hat, im Falle des §. 765 C.P.O. davon abhängig, daß der widersprechende Gläubiger die Klage innerhalb der im §. 764 Abs. 1 a. a. O. angeordneten Frist von einem Monate erhebt?
1. Ist der Gläubiger, welchem nach §. 736 C.P.O. eine Forderung seines Schuldners zur Einziehung überwiesen ist, durch den Überweisungsbeschluß zugleich aktiv legitimiert, auf Herausgabe der betreffenden Schuldurkunden gegen einen dritten Inhaber der Urkunden zu klagen?
2. Inwiefern ist nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses der Schuldner noch berechtigt, über die Forderung zu verfügen?
3. Kann der Gläubiger auf Grund des §. 737 Abs. 2 C.P.O. vom Schuldner auch dann die Herausgabe der Urkunde verlangen, wenn ihm nur ein Teil der Forderung überwiesen, über diese aber nur eine Urkunde vorhanden ist?
Kann dem Entmündigten in dem Prozesse wegen Wiederaufhebung der Entmündigung zur Einlegung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil von dem Vorsitzenden des Berufungsgerichtes ein Vertreter beigeordnet werden?
Darf sich das Gericht bei der Entscheidung darüber, welcher Partei ein richterlicher Eid aufzuerlegen sei, von der Rücksicht auf die Beweispflicht leiten lassen?
Kann von dem Berufungsbeklagten bezw. einem Nebenintervenienten, welcher beantragt, daß die Berufung durch Versäumnisurteil zurückgewiesen werde, der Nachweis verlangt werden, daß die bei dem Berufungsgerichte eingereichte Berufungsschrift auch wirklich zugestellt worden sei?
Kann der Bevollmächtigte wegen seiner Gegenansprüche an den Machtgeber das Zurückbehaltungsrecht an den für Rechnung des letzteren vereinnahmten Geldbeträgen auch dann ausüben, wenn er solche nicht abgesondert aufbewahrt, sondern mit seinem Vermögen ununterscheidbar vermischt hat?
Inwieweit ist für eine durch Notwehr gebotene Handlung Schadensersatz zu leisten? Ist die Entschädigungspflicht grundsätzlich auch dann ausgeschlossen, wenn der Handelnde sich einer Überschreitung der Notwehr im Sinne des §. 53 Abs. 3 St.G.B. schuldig gemacht hat?