Ist die Bestellung eines zuständigen Gerichtes nach § 36 Ziff. 3 C.P.O. für die Widerspruchsklage gegen mehrere Gläubiger, die eine Forderung ihres Schuldners haben pfänden lassen, zulässig?
1. Kann eine Gesellschaft, welche außer Handelsgeschäften auch Nichthandelsgeschäfte betreibt, nur im Bereiche der ersteren, nicht auch der letzteren als offene Handelsgesellschaft angesehen werden?
2. Haftung der Gesellschafter für die unerlaubten Handlungen des vertretungsberechtigten Gesellschafters.
Voraussetzungen der Haftung der einzelnen Wechselverpflichteten im Falle der nachträglichen Hinzufügung eines Domizilvermerkes während des Umlaufes des Wechsels.
Anfechtung aus dem Gesetze vom 21. Juli 1879. 1. Kann nach § 152 Abs. 2 K.O. ein im Urkundenprozesse unter Vorbehalt der Rechte ergangenes Urteil, durch welches die Forderung des Konkursgläubigers gegenüber dem Konkursverwalter festgestellt ist, als gegen den Schuldner vollstreckbar angesehen werden?
2. Ist der Arrestbefehl ein vollstreckbarer Schuldtitel im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1879?
Zur Auslegung des Art. 368 Abs. 2 H.G.B. Steht diese Vorschrift der Kompensation einer Forderung, welche der Schuldner aus dem von dem Kommissionär mit ihm abgeschlossenen Geschäfte nachher von einem Gläubiger des Kommissionärs durch Cession erworben hat, gegenüber der von dem Kommittenten auf Grund der späteren Cession des Kommissionärs erhobenen Forderung aus dem von dem Kommissionär abgeschlossenen Geschäfte entgegen?
1. Ist der Erfüllungsort der Verbindlichkeit einer offenen Handelsgesellschaft als solcher zugleich auch Erfüllungsort für die in Art. 112 H.G.B. vorgesehenen Verbindlichkeiten der einzelnen Gesellschafter?
2. Ist die Haftung der einzelnen Gesellschafter für die vertragsmäßigen Verbindlichkeiten einer offenen Handelsgesellschaft eine vertragsmäßige im Sinne des § 29 C.P.O., und daher der Gerichtsstand des Erfüllungsortes für sie begründet?
Kann derjenige, welcher früher Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft war und sodann bei Umwandelung derselben in eine Kommanditgesellschaft gleicher Firma Kommanditist geworden ist, wenn er aus einer von der offenen Handelsgesellschaft eingegangenen Verbindlichkeit belangt wird, sich durch die Einrede schützen, daß die Kommanditgesellschaft in einen noch schwebenden Konkurs verfallen sei?
1. Nach welchem Gesetze ist das Rechtsverhältnis zwischen einer eingetragenen Genossenschaft und einem vor dem 1. Oktober 1889 ausgeschiedenen Genossenschafter zu beurteilen, wenn die Genossenschaft erst unter der Herrschaft des Gesetzes vom 1. Mai 1889 die Liquidation beschließt?
2. Hat der ausgeschiedene Genossenschafter nach dem Stande des Vermögens der Genossenschaft, wie er sich für die Zeit seines Ausscheidens aus den Büchern ergiebt, auch dann zu den Schulden beizutragen, wenn die Liquidation erst nach drei Monaten seit dem Ausscheiden beschlossen worden ist?
3. Inwieweit ist ein Genossenschafter zur Beanstandung einer von der Generalversammlung genehmigten Bilanz befugt?
Kann eine Patentverletzung vorliegen, wenn von einem Anderen als dem Patentinhaber ein Gegenstand gewerbsmäßig hergestellt und vertrieben wird, welcher zur Anwendung des Patentes zwar erforderlich, aber weder ganz noch teilweise Gegenstand des Patentes ist?
1. Neuer selbständiger Beschwerdegrund für die weitere Beschwerde.
2. Kann ein zum Abgehen fertiges (segelfertiges) Schiff wegen des Anspruches des Befrachters oder Abladers auf Zeichnung entsprechender Konnossemente mit Arrest belegt werden?