Mit welchem Zeitpunkte tritt eine von einer Lagerhausgesellschaft auf die bei ihr lagernden Waren genommene laufende Feuerversicherung in betreff der einzelnen unter dieselbe fallenden Waren in Wirksamkeit? Einrede der Doppelversicherung und der sog. pro rata-Klausel der Police auf Grund anderer, nicht von der Lagerhausgesellschaft, sondern von dem Eigentümer der betreffenden Ware genommenen Versicherungen. Grundsatz des Versicherungsrechtes, daß die Versicherung nicht zu einem Gewinne führen soll. Anwendbarkeit der seeassekuranzlichen Grundsätze der Artt. 782. 783. 785 flg. 791 flg. H.G.B.
Wird die Haftung des Veranstalters des Nachdruckes eines Musikstückes für den entstandenen Schaden bis zur Höhe seiner Bereicherung aus § 18 Abs. 6 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 durch den Nachweis beseitigt, daß dem Urheber der Komposition ein Schade nicht entstanden ist?
Gewährt die Eintragung in die Konkurstabelle dem Gläubiger, dessen Forderung festgestellt und nicht vom Gemeinschuldner im Prüfungstermine ausdrücklich bestritten worden ist, für die Anfechtung aus § 13 Abs. 5 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 einen vollstreckbaren Titel im Sinne des § 2 dieses Gesetzes?
Schadensersatzanspruch der Aktiengesellschaft gegen die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, welche ohne vorherige Berufung der Generalversammlung ein Rechtsgeschäft namens der Gesellschaft abgeschlossen haben, obwohl das Interesse der Gesellschaft die Berufung der Generalversammlung erforderte.
Sind durch Art. 9 H.G.B. und durch § 11 Abs. 2 Gew.O. für die auf Handelssachen, bezw. auf Gewerbeangelegenheiten bezügliche Prozeßführung einer Handelsfrau, bezw. einer Gewerbefrau diejenigen landesgesetzlichen Vorschriften beseitigt, welche im allgemeinen die Prozeßführung einer Ehefrau von einer Mitwirkung des Ehemannes abhängig machen?
Ist ein bekannter Gebrauchsgegenstand als Gebrauchsmuster eintragungsfähig, wenn das Neue lediglich in der Anwendung neuen oder in der Neuanwendung bekannten Materials zu seiner Herstellung besteht?
Kann die Klage auf Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners auf Grund des Gesetzes vom 21. Juli 1879 außer gegen die Mitkontrahenten oder die Bedachten gleichzeitig gegen den Schuldner erhoben werden? Ist nicht vielmehr letzterer in der Lage, dieser Klage gegenüber seinerseits mit Erfolg die Einrede der mangelnden Passivlegitimation zu erheben?
1. Verfolgung des Anspruches auf Pensionserhöhung im Falle des § 52 des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 (R.G.Bl. S. 275).
2. Außerordentliche klimatische Einflüsse im Sinne derselben Gesetzesvorschrift.