Kann eine arrestweise gepfändete Forderung der Partei, welche den Arrest erwirkt hat, zur Einziehung mit der Wirkung überwiesen werden, daß der Drittschuldner den Schuldbetrag hinterlege?
Rechtshilfe der Gerichte dem Patentamte gegenüber. Wie sind die in Patentnichtigkeitsprozessen von dem Patentamte und dem Reichsgerichte erlassenen Kostenfestsetzungsbeschlüsse zur Vollstreckung zu bringen?
Wie ist der Streitwert zu berechnen, wenn unter Miterben darüber gestritten wird, ob einer der Miterben den Wert einer bestimmten Sache, eventuell die Sache selbst zur Teilung zu bringen habe?
Ist, wenn am Erfüllungsorte des Arbeitsvertrages ein Gewerbegericht nicht errichtet ist, das am Wohnsitze des Arbeitgebers errichtete Gewerbegericht für den von dem Arbeiter aus dem Arbeitsvertrage erhobenen Anspruch ausschließlich zuständig, und die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes am Wohnsitze des Arbeitgebers ausgeschlossen?
1. Verstößt der Muter gegen die im § 19 Preuß. Allg. Bergges. enthaltenen Grundsätze, wenn er unter Verzicht auf seine schwebende Mutung auf Grund desselben Fundes eine neue Mutung mit veränderter Feldesstreckung einlegt, wodurch die im Feldesfreien niedergetriebenen Bohrlöcher eines Schürfers überdeckt werden?
2. Liegt in einer solchen Überdeckung, wenn sie in der Absicht geschieht, den Schürfer aus dem Felde zu schlagen, ein arglistiges Verhalten des Muters, das ihn hindert, seine Rechte aus der Mutung dem nächsten fündig gewordenen Schürfer bei dessen Mutung entgegenzusetzen?
Auf bestimmte Geldsummen beschränkte Bürgschaftsübernahmen für eine Mehrheit von Obligationen (Partialobligationen einer von einer Aktiengesellschaft aufzunehmenden Anleihe). Ist § 450 A.L.R. I. 5 auf das Verhältnis der Obligationsinhaber zu den Bürgen anwendbar? Ist es für die Beurteilung des Verhältnisses von Bedeutung, ob zur Zeit der Bürgschaftsübernahme die Obligationen einer Person oder mehreren Personen zustanden? Kann bei einer Gemeinschaft im Sinne des § 450 A.L.R. I. 5 der einzelne Mitberechtigte a) seine Mitberechtigung an einen anderen abtreten, b) Hinterlegung des Geschuldeten fordern? Begründet der Konkurs der Hauptschuldnerin, einer Aktiengesellschaft, die Fälligkeit der von ihr ausgegebenen Obligationen auch gegenüber den Bürgen, wenn nach den Anleihebedingungen die Fälligkeit durch Auslosungen bestimmt werden sollte?
In welchem Umfange hat der Staat nach §§ 1. 2 des Gesetzes vom 20. April 1892 die Kosten der örtlichen Polizeiverwaltung zu tragen? Gehören die Kosten der Zwangsheilung prostituierter geschlechtskranker Frauenspersonen zu den unmittelbaren oder zu den mittelbaren Ausgaben der örtlichen Polizeiverwaltung?
Kann das nach § 57 Abss. 2. 3 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 zu Gunsten des Restgrundstückes vorgesehene Vorkaufsrecht im Falle der Teilung des letzteren nur von den zeitigen Eigentümern sämtlicher Teilparzellen gemeinsam geltend gemacht werden? Ist insbesondere, wenn nach der ersten Enteignung ein Teil des Restgrundstückes von einer anderen Behörde enteignet worden ist, der Eigentümer der dann noch verbleibenden Restparzelle berechtigt, das Vorkaufsrecht bezüglich der zuerst enteigneten Parzelle allein geltend zu machen?