Ist zur Entscheidung über Anträge 2c, betreffend die Pfändung von Forderungen aus Wechseln (§§ 685. 732 C.P.O.), das in § 684 Abs. 2 oder das in § 729 Abs. 2 C.P.O. bezeichnete Amtsgericht zuständig?
1. Kann der im § 778 C.P.O. genannte Anspruch auf die Leistung des Interesses auch im Wege der Kompensation geltend gemacht werden?
2. Ist diese Kompensation auch bei einem anderen Gerichte als dem in § 778 a. a. O. genannten zulässig?
Gehören zu den Gegenständen, die nach § 715 Ziff. 4 C.P.O. der Pfändung nicht unterworfen sind, die Vorräte an Materialien, deren der Künstler oder Handwerker bei der Ausübung des Berufes bedarf?
Ist die Frage, ob für den Schaden aus außerkontraktlichem Verschulden außer dem Schuldigen ein Dritter haftet, nach dem Rechte des Thatortes oder nach dem Rechte am Wohnsitze des Dritten zu beurteilen?
1. Inwieweit steht ein zur Sicherung des Testamentserben erwirktes Ausschlußurteil solchen Pflichtteilsberechtigten entgegen, deren Recht im Testamente mittels einer Socinischen Kautel oder in ähnlicher Weise eventuelle Berücksichtigung gefunden hat?
2. Inwieweit steht die Replik der Arglist einem gewesenen Vormunde oder falsus tutor entgegen, der sich seinerseits auf ein während seiner vormundschaftlichen Verwaltung ergangenes Ausschlußurteil beruft?
3. Fahrlässigkeit einer Vormünderin bei Beurteilung der Frage, ob eine Kollision der Interessen zwischen ihr und ihrem Mündel vorliege.
4. Wann ist auch einer Frau ein Rechtsirrtum zum Verschulden anzurechnen?
1. Können die Eltern untereinander einen gültigen Vertrag über das Erziehungsrecht abschließen? Etwaiger Einfluß überwiegender abweichender Interessen der Kinder.
2. Können dabei auch bindende Normen über den Verkehr der Eltern mit den Kindern im einzelnen festgesetzt werden?
3. Welchen Einfluß auf das Erziehungsrecht hat die Wiederverheiratung der Mutter, welcher nach Scheidung der Ehe vertragsmäßig jenes Recht übertragen worden war?
1. Ist eine auf gesetzlicher Vermutung beruhende, stillschweigende Quasipupillarsubstitution nach Art der substitutio pupillaris tacita anzunehmen?
2. Können uneheliche Kinder von ihrem Erzeuger an Kindesstatt angenommen werden?
3. Kann eine nicht in väterlicher Gewalt stehende Person von einem Manne mit der Wirkung an Kindesstatt angenommen werden, daß sie nicht in ein agnatisches Verhältnis zu den Agnaten des Adoptivvaters tritt?
Findet § 187 A.L.R. I. 8 auch auf die Errichtung von Gebäuden, mit welcher eine Erniedrigung des Grundes und Bodens verbunden ist, Anwendung? Haftet ein Grundbesitzer im Falle der Nichtbeobachtung dieser Vorschrift auch ohne Verschulden seinem Nachbar für den entstandenen Schaden? -- Haftung des Bauherrn für den seinem Nachbar verursachten Schaden, wenn bei dem Baue die erforderlichen Sicherungsmaßregeln nicht getroffen sind.
Von welchem Zeitpunkte ab ist die einjährige Frist des § 41 Abs. 2 Eig.-Erw.-Ges. vom 5. Mai 1872 zu berechnen, wenn der Gläubiger dem die Hypothek übernehmenden Grundstückskäufer gegenüber sich verpflichtet hat, die Hypothek innerhalb bestimmter Zeit nicht zu kündigen?