Begrenzung des dem Eigentümer der an einer öffentlichen städtischen Straße belegenen Häuser an der Straße zustehenden servitutischen Rechtes bei Veränderung der Straße.
Ist in den Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung der Staat verpflichtet, die Pensionen der vor dem 1. April 1893 in den Ruhestand versetzten städtischen Nachtwachtbeamten zu tragen?
Steht nach dem Gesetze vom 24. Februar 1877, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, der Anspruch auf Umzugskosten dem Beamten schon auf Grund der Ausführung der Versetzung ohne Rücksicht auf die Ausführung des Umzuges zu?
Unter welchen Umständen kann der Verkäufer dem säumigen Käufer gegenüber die vorbehaltene Spezifikation der zu liefernden Ware selbst vornehmen? Heilung des Verzuges durch nachträgliche Spezifikation.
Ist die Verpfändung von in einem Keller lagernden Waren rechtswirksam vollzogen, insbesondere im Sinne von § 709 Abs. 2 C.P.O und § 14 Eins.=Ges. zur R.O., wenn der Verpfänder von zwei vorhandenen Kellerschlüsseln dem Gläubiger nur einen behändigt, den anderen für sich behält?
Inwieweit ist der Civilrichter bei Entscheidung über Regreßklagen von Berufsgenossenschaften an das in § 96 des Gesetzes vom 6. Juli 1884 und § 117 des Gesetzes vom 5. Mai 1886 vorausgesetzte Strafurteil gebunden?
Kann eine Gebrauchsmusteranmeldung, wenn der Gegenstand der Anmeldung vorher zur Erteilung eines Patentes angemeldet worden war, als bereits mit der Patentanmeldung erfolgt angesehen werden? Begriff der offenkundigen Benutzung eines Modelles.
Erfindung und Erfinderrecht vor Anmeldung und Erteilung eines Patentes. Hat der Erfinder aus der widerrechtlichen Ausnutzung seiner Erfindung vor der Patenterteilung Anspruch auf Entschädigung gegen den, der sie ausgenutzt hat?
1. Muß der Gegner zum Termine geladen werden, wenn das Amtsgericht gemäß Art. 348 H.G.B. angeordnet hat, daß der Zustand der vom Käufer beanstandeten Ware durch Sachverständige festgestellt werde?
2. Kann der Käufer, der mit seiner Auffassung, daß er die Ware nicht anzunehmen brauche, im Prozesse durchgedrungen ist, verlangen, daß ihm der Verkäufer die durch die Expertise erwachsenen Kosten ersetze?
Ist der Schweizer, dem ein deutsches Reichspatent erteilt ist, von der Verpflichtung, die Erfindung im Deutschen Reiche zur Ausführung zu bringen (§ 11 des Patentgesetzes), durch Art. 5 des Übereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz, betr. den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz, vom 13. April 1892 (R.G.Bl. 1894 S. 511) befreit?