Können einstweilige Verfügungen erlassen werden, bevor die Hauptsache anhängig ist?
Welche Bedeutung ist in dem Verfahren über die Rechtmäßigkeit einer auf Grund des §. 819 C.P.O. erlassenen, einstweiligen Verfügung der Berufung des Beklagten auf ein ihm zustehendes obligatorisches Recht zur Vornahme der von dem Eigentümer eines Grundstückes verbotenen Handlungen beizulegen?
Wird der in §. 24 C.P.O. zugelassene Gerichtsstand durch Vermögen begründet, welches der Zwangsvollstreckung nicht unterworfen ist, auch nach der Beschaffenheit des Klaganspruches nicht zur Befriedigung des Klägers dienen könnte?
1. Kann der Kläger (C.P.O. §. 559) es dem Gerichte überlassen, den Prozeß aus dem Urkundenprozesse in das ordentliche Verfahren überzuleiten, oder muß er vorbehaltslos von dem Urkundenprozesse abstehen?
2. Ist, wenn die Einrede der Wechselunfähigkeit für begründet erachtet wird, der Kläger mit dem Anspruche oder bloß mit der gewählten Prozeßart abzuweisen?
1. Zustellung eines Urteils an die Partei selbst, statt an den Prozeßbevollmächtigten derselben.
2. Ist eine vor ordnungsmäßiger Zustellung des Urteils eingelegte Berufung als unzulässig zu verwerfen?
3. Entsprechende Anwendung des §. 87 Abs. 1 C.P.O. auf die Kosten der Revisionsinstanz für sich allein.
1. Mitunterzeichnung der Revisionsschrift durch den Anwalt der Berufungsinstanz.
2. Bedeutung des Inhaltes des dem Berufungsgerichte vorgetragenen Thatbestandes des Urteils erster Instanz für die thatsächliche Feststellung des Berufungsgerichts.
3. Wie sind die Eidesfolgen festzustellen, wenn das Berufungsgericht an die Stelle eines dem Berufungsbeklagten zugeteilten Eides einen vom Berufungskläger über das Gegenteil zu leistenden Eid setzt?
4. Umfang der dem Berufungsgerichte obliegenden Sachprüfung.
Liegt eine Klagänderung vor, wenn die Paulianische Klage auf die Ungültigkeitserklärung einer jüngeren Rechtshandlung erstreckt wird, welche, ohne ein selbständiges Rechtsgeschäft darzustellen, sich darauf beschränkt, das Vorhandensein thatsächlicher Voraussetzungen eines in der Klage angefochtenen Rechtsgeschäftes zu konstatieren? Ist die durch §. 240 Ziff. 2 C.P.O. zugelassene Erweiterung des Klagantrages noch in zweiter Instanz zulässig?