Kann der auf seinen Antrag von dem berufenen Organe der Aktiengesellschaft in das Aktienbuch eingetragene Erwerber einer vinkulierten Namensaktie (eines Interimsscheines, Art. 207a Abss. 3. 4 H.G.B.) gegen den Anspruch der Gesellschaft auf die statutenmäßige Einzahlung einwenden, die Übertragung der Aktie auf ihn sei ohne Beobachtung der Vorschriften in Art. 182 Abs. 2 H.G.B. erfolgt? Notwendiger Inhalt des Aktienbuches.
1. Ist, wenn die Zulässigkeit einer rechtlich möglichen, in das Handelsregister eingetragenen Firma bestritten wird, die Gesetzmäßigkeit der Eintragung so lange vorauszusetzen, bis die Unzulässigkeit der Firma nachgewiesen wird?
2. Kann der Wechselschuldner die Bezahlung seiner Schuld verweigern, wenn er seinem Gläubiger einen Prolongationswechsel übersandt hat, und dieser nicht an ihn zurückgegeben ist? Ist die Rückgabepflicht eine Bring-, oder eine Holschuld?
3. Unter welchen Voraussetzungen kann nach § 542 A.L.R. I. 20 eine Geldschuld wegen einer dem Schuldner zustehenden Gegenforderung zurückbehalten werden?
Darf der Privatschuldner des Komplementars einer Kommanditgesellschaft gegen seine Schuld eine Forderung, die ihm gegen die Gesellschaft zusteht, nach Eröffnung des Konkursverfahrens über deren Vermögen während der Dauer des Verfahrens aufrechnen?
Muß, wenn gemäß § 25 Gew.O. von der in § 17 daselbst vorgeschriebenen Bekanntmachung mit der Wirkung des § 26 daselbst Abstand genommen werden soll, ein hierauf gerichteter Antrag des Unternehmers vorliegen?
1. Steht der Gültigkeit des Gesetzes, betr. die Pflichten der Kaufleute bei der Aufbewahrung fremder Wertpapiere, vom 5. Juli 1896 die in Nr. 20 des Reichsgesetzblattes von 1896 erschienene Berichtigung entgegen?
2. Tragweite des § 8 Abs. 2 dieses Gesetzes.
Setzt die Richtigkeit eines Abkommens im Sinne des § 168 Satzes 3 K.O. lediglich eine objektive Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers, oder auch das Bewußtsein der Bevorzugung auf seiten eines Vertragschließenden voraus?
Urheberrecht an Briefen? Stillschweigende Gestattung des Abdruckes. Abdruck von Briefen in veränderter Fassung. Verletzung des allgemeinen Rechtes der Persönlichkeit durch Veröffentlichung von Briefen? Übergang dieses Rechtes auf die Erben?
1. Welches Recht ist maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob nach stattgehabtem Domizilwechsel der Eheleute eine an dem früheren Wohnsitze derselben begangene Handlung einen Ehescheidungsgrund darstellt?
2. Inwiefern bildet schweres Verschulden eines Ehegatten außer Ehebruch und böslicher Verlassung, insbesondere Sävitien, unter Protestanten gemeinrechtlich einen Ehescheidungsgrund?
Hat derjenige, welcher einem Anderen den Gebrauch von Sachen gegen Entgelt und gegen die Verpflichtung überlassen hat, bei nicht pünktlicher Zahlung des vereinbarten Entgeltes die sofortige Zurücknahme der Sachen zu dulden, die Nichterfüllung seitens des Gegners zu beweisen, wenn er aus diesem Grunde die Zurückgabe der Sachen verlangt?