Kann der etatsmäßig, aber unter dem Vorbehalte der Kündigung angestellte Reichsbeamte, dem aus anderen Gründen als wegen dauernder Dienstunfähigkeit gekündigt worden ist, im Rechtswege den Nachweis führen, daß er zur Zeit der Kündigung bereits dauernd dienstunfähig gewesen sei und daß ihm deshalb ein Anspruch auf Pension zustehe?
Wie ist der Pflichtteil der Eltern zu berechnen, wenn der Erblasser in westfälischer Gütergemeinschaft gelebt hat und nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs gestorben ist?
1. Ist die zu Unrecht unterbliebene Beeidigung eines Zeugen stets ein Revisionsgrund?
2. Zum Begriffe der Vermögensübernahme durch Vertrag. Stellung des Bürgen zu dem das Vermögen des Hauptschuldners übernehmenden Gläubiger.
1. Greift die im § 91 preuß. ALR. II, 10 bestimmte subsidiäre Haftung des Beamten nur im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung oder auch im Falle vorsätzlicher Pflichtverletzung Platz?
2. Sind die Verfügungen des preußischen Justizministers vom 7. September 1857 und vom 24. Juni 1907, wonach den suspendierten Justizbeamten die Hälfte ihres Diensteinkommens belassen werden soll, von einer Zentralbehörde ergangene, den Provinzialbehörden mitgeteilte allgemeine Verfügungen im Sinne des § 6 des preußischen Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtswegs, vom 24. Mai 1861?
1. Gesellschaft m. b. H.; Anfechtung der Übernahme einer Stammeinlage auf das erhöhte Stammkapital wegen Irrtums oder Betrugs. Ist es für die Frage der Rechtswirksamkeit der Anfechtung von Bedeutung, wenn die Erklärung der Anfechtung schon vor Eintragung der Kapitalserhöhung in das Handelsregister abgegeben wird?
2. Kann in einem solchen Falle der Übernehmer gegen die Gesellschaft einen Schadensersatzanspruch erheben, der auf Befreiung von seiner Einlagepflicht gerichtet ist?
Bedeutung der Verbürgung für eine bestimmte Zeit. Ist die Vorschrift im § 777 BGB. auf die Verbürgung für solche Verbindlichkeiten entsprechend anwendbar, die erst nach Übernahme der Bürgschaft entstanden sind?
1. Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrats einer Gesellschaft m. b. H.
2. Beschlußfassung des Aufsichtsrats einer Gesellschaft m. b. H., der nur aus zwei Mitgliedern besteht.
1. Erwirbt der erste Besitzer das Fideikommiß von Todes wegen, wenn die Errichtung auf letztwilliger Anordnung beruht?
2. Unterliegt ein solcher Erwerb der Erbschaftssteuer?