1. Ist der Anspruch auf Unterlassung von Behauptungen nicht erweislich wahrer Tatsachen über die Person des Inhabers eines Erwerbsgeschäfts, die den Geschäftsbetrieb zu schädigen geeignet sind, vererblich und mit dem Geschäftsbetrieb übertragbar?
2. Kann die von dem Inhaber eines Erwerbsgeschäfts erhobene Unterlassungsklage nach seinem Tode von den Erben auch dann noch fortgesetzt werden, wenn sie das Geschäft übertragen haben?
Ist während des Zwangsversteigerungsverfahrens 1. die Umwandlung einer Rentenschuld in eine Hypothek dem Ersteher gegenüber wirksam, wenn nach den Versteigerungsbedingungen das Recht als Rentenschuld bestehen bleiben soll?
2. die vom Vollstreckungsschuldner erklärte Kündigung einer Rentenschuld dem Ersteher gegenüber wirksam, wenn die Rentenschuld dem Rechte des betreibenden Gläubigers im Range vorging und der Gläubiger gegen die Kündigung Widerspruch erhoben hatte?
1. Wird der gutgläubige Hypothekenerwerb nach § 1155 BGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Vormann sich nicht auf eine "Reihe" öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen, sondern nur auf eine einzige Erklärung stützt, diese äußerlich einwandfreie Erklärung aber vom Notar gefälscht ist?
2. Was gehört zu dem Nachweis, daß der Vormann den Besitz des Hypothekenbriefs erlangt hatte, wenn der Erwerber den Hypothekenbrief von einer Person erhält, die zugleich Vertreter des eingetragenen Gläubigers und Generalbevollmächtigter des Vormanns ist?
3. Ist eine Generalvollmacht des Geschäftsführers einer Gesellschaft m. b. H. Dritten gegenüber rechtswirksam?
War vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 26. Juli 1910, insbesondere unter der Herrschaft des Preußischen Landrechts, eine Vereinbarung zulässig und wirksam, wonach den außerhalb ihres Wohnorts vorübergehend beschäftigten preußischen Beamten geringere als die gesetzlich bestimmten Tagegelder gewährt wurden?
Zur Anwendung des Grundsatzes, wonach eine Partei, die eine Tatsache als wahr behauptet, sich gefallen lassen muß, daß diese Tatsache auch zu ihren Ungunsten verwertet wird. Zum Tatbestande des Geständnisses (§ 288 ZPO).
1. Verstößt ein Kaufvertrag schon deswegen gegen die guten Sitten, weil er vom Verkäufer durch Bestechung eines Angestellten des Käufers zustande gebracht ist?
2. Ist ein Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile einer Gesellschaft m. b. H., dessen wirtschaftlicher Zweck für den Käufer nicht der Erwerb von Gesellschaftsrechten, sondern der Erwerb des Vermögens der Gesellschaft ist, rechtlich als ein Verkauf der Anteilsrechte oder als ein Verkauf des Vermögens der Gesellschaft zu behandeln? Haftet demnach der Verkäufer nur für den rechtlichen Bestand der Geschäftsanteile, oder haftet er wegen Fehler am Bestande des Gesellschaftsvermögens? Kann ein solcher Vertrag wegen Irrtums über wesentliche Eigenschaften des Gesellschaftsvermögens angefochten werden?
1. Welche Bedeutung hat die in einem Tarifvertrag enthaltene Bestimmung, daß eine Kündigung zwecks Lösung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen sei?
2. Verstößt ein sog. Sympathiestreik gegen den Tarifvertrag?
1. Hat die Eintragung in das Aktienbuch Bedeutung für den Erwerb des Aktienrechts?
2. Welche Wirkung kommt der dadurch erlangten Legitimation zu? Kann der Eingetragene der Einzahlungsklage der Gesellschaft den Einwand entgegenhalten, daß er in Wahrheit Aktionär nicht geworden sei?