Wirkt die Entschließung der Verwaltungsbehörde über Erteilung oder Versagung der Erwerbsgenehmigung nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. März 1918 (RGBl. S. 123) und nach dem preußischen Grundstücksverkehrsgesetz vom 10. Februar 1923 auf den Tag der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück?
1. Findet § 7 der Entlastungsverordnung vom 13. Mai 1924 auch auf Ehesachen Anwendung?
2. Genügt bei einem auf Scheidung lautenden, ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteil eine einmalige Zustellung des ganzen Urteils, um als Ersatz der Verkündung zu dienen und zugleich die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen?
Ist Art. 19 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz auch dann anwendbar, wenn in dem Vertrag, auf dem die Hypothekenforderung beruht, vereinbart war, daß eine Aufrechnung gegen sie nicht stattfinden dürfe?
Kann im Ausgleichsverfahren nach dem Versailler Vertrag das Gläubigeramt auch dann noch die Notifikation der bei ihm angemeldeten Forderung gegenüber dem Schuldneramt zurücknehmen und dem Gläubiger den Rechtsweg freigeben, wenn das Schuldneramt die Forderung anerkannt hat? Kann es bei bestehendem Streit über die Zulässigkeit der Zurücknahme im Wege des § 16 Abs. 2 der Anlage zu Art. 296 VV. das Ersuchen aussprechen, daß der Streit zwischen Gläubiger und Schuldner sachlich durch die ordentlichen Gerichte entschieden werde?
1. Tritt der Schutz des § 13 des Gesetzes vom 12. Januar 1923 über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (RGBl. I S. 58) nur dann ein, wenn dem Arbeitgeber die Eigenschaft des Arbeitnehmers als Schwerbeschädigten bekannt ist?
2. Unter welchen Umständen kann in der widerspruchlosen Entgegennahme des Kündigungsschreibens durch einen schwerbeschädigten Angestellten dessen stillschweigende Einwilligung in die ohne Zustimmung der Hauptfürsorgestelle erklärte Kündigung des Vertragsverhältnisses gefunden werden?
1. Gehört die Aufnahme einer Zustellungsurkunde zum Begriff und Wesen der Zustellung?
2. Liegt eine Zustellungsurkunde vor, wenn die Unterschrift des Gerichtsvollziehers unter der Urschrift fehlt?
3. Ist es in solchem Falle von Bedeutung, wenn die beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde mangelfrei ist?
1. Bezieht sich § 140 BGB. auch auf den Fall, wo ein Rechtsgeschäft deshalb nichtig ist, weil es eine Verfügung betrifft, die ein Nichtberechtigter vorgenommen hat?
2. Über die Einräumung eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechts an einem Grundschuldbrief in dem Falle, daß nicht der Grundschuldgläubiger selbst, sondern ein Dritter das Recht einräumt, aber seinerseits vom Grundschuldgläubiger ermächtigt ist, dies im eigenen Namen zu tun.
Über die rechtliche Bedeutung von Kassenarzt-Verträgen, wonach die Mitglieder ärztlicher Vereine ihre Rechnungen für Behandlung von Kassenmitgliedern bei der Prüfungsstelle ihres Vereins einzureichen haben und die Prüfungsstelle zu Abstrichen befugt ist.
1. Zum Begriff der öffentlichrechtlichen Wassergenossenschaften im Sinne der 2. Durchführungsverordnung zum Anleiheablösungsgesetz.
2. Kann auch gegenüber dem Verlangen nach Aufwertung von Vermögensanlagen (§ 63 Abs. 1 AufwG.) Verwirkung durch Zeitablauf eingewendet werden?
1. Zur Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins beim seerechtlichen Überfahrtsvertrag, wenn ein Reisender eine Beschädigung erleidet.
2. Über die Anforderungen, die in bezug auf Schutzvorrichtungen des Schiffes sowie auf Stärke der Schiffsbesatzung an die Sorgfaltspflicht des Verfrachters zu stellen sind, und über die Sorgfaltspflicht der Schiffsbesatzung selbst.