Ist es gesetzlich zulässig, im Statute einer Genossenschaft das Erfordernis aufzustellen, daß die Abänderung gewisser Bestimmungen nur erfolgen kann, wenn die sämtlichen Mitglieder der Genossenschaft in der Generalversammlung anwesend sind und der vorgeschlagenen Abänderung einhellig zustimmen? Ist in einem solchen Falle beim Fehlen einzelner Mitglieder die Generalversammlung beschlußfähig? Sind die trotzdem gefaßten Beschlüsse nichtig?
1. Wieweit hat in den Fällen des § 287 Abs. 1 ZPO. Nachprüfung des Revisionsgerichtes einzutreten?
2. Grundsätze für die Abmessung der Entschädigung für immateriellen Schaden nach § 847 BGB.
Ist die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zulässig, wenn das Berufungsgericht wegen Zuständigkeit eines Sondergerichts (der Generalkommission) die Klage abgewiesen hat?
An welcher Stelle des Wechsels hat der Indossant die Ortsbezeichnung hinzuzufügen, wenn er Benachrichtigung von der Nichtzahlung des Wechsels beansprucht?
Inwieweit haftet der Vormund für das Verschulden dritter Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient? Beweislast, wenn vom Vormund Schadensersatz wegen Pflichtverletzung gefordert wird.
Aufhebung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht unter Zurückverweisung der Sache. Darf das Berufungsgericht bei der erneuten Entscheidung wegen eines Gewohnheitsrechtes, das früher nicht zur Sprache gebracht war, von der rechtlichen Beurteilung des Revisionsgerichts abweichen?
Wer ist als Aussteller einer Urkunde im Sinne des § 126 BGB. anzusehen? Rechtsgeschäftliche Erklärungen in einem von einem Dritten aufgenommenen, von dem Erklärenden mitunterzeichneten Protokoll. Zu § 177 FrGG.
1. Welche Bestimmtheit der Bezeichnung des Gläubigers ist nach § 766 BGB. in einer schriftlichen Verbürgungsurkunde erforderlich?
2. Nähere Bestimmung der Tragweite des § 774 Abs. 1 Satzes 2 BGB.