Ist der beurkundende Notar amtlich auch dann verpflichtet, die Beteiligten über die Bedeutung der beurkundeten Erklärung zu belehren, wenn erst nach der Beurkundung Zweifel an der Einsicht der Beteiligten auftauchen?
Unter welchen Umständen verstoßen Kreditsicherungsverträge mit einem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Schuldner, auch wenn sie bezwecken, ihm aufzuhelfen, im Sinne des § 826 BGB. wider die guten Sitten?
Können die in § 2338 BGB. vorgesehenen Anordnungen wirksam getroffen werden, wenn das dem Abkömmling Hinterlassene die Hälfte des gesetzlichen Erbteils übersteigt?
1. Forderung einer Gesellschaft m. b. H. gegen einen Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlage. Greift der Rechtssatz, daß der Gesellschafter nicht mit einem Gegenanspruch an die Gesellschaft aufrechnen kann, auch dann Platz, wenn die Forderung von einem Zessionar oder Pfandgläubiger geltend gemacht wird?
2. Inwieweit ist vertragsmäßige Aufrechnung gegenüber einer solchen Forderung möglich?
Kann ein ausgeschlossenes Mitglied gegen den Verein auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses klagen, ohne in dem durch die Satzung vorgeschriebenen Verfahren die höheren Vereinsstellen angerufen zu haben?
1. Unter welchen Voraussetzungen entsteht bei Pflegschaften, Beistandschaften und Vormundschaften die durch § 92 Abs. 1 preuß. GKG. vom 25. Juli 1910 (GS. S. 184) vorgesehene Gerichtsgebühr?
2. Sind Pauschsätze nach § 114 Abs. 1 desselben Gesetzes auch dann zu berechnen, wenn eine Gerichtsgebühr nicht entsteht?
1. Kann bei der Übertragung einer Forderung von dieser eine dafür bestellte Bürgschaft derart abgetrennt werden, daß das Recht daraus dem bisherigen Gläubiger ohne die Hauptforderung verbleiben soll?
2. Ist § 181 BGB. anwendbar auf den Fall, daß ein Vertreter durch ein Doppelgeschäft gleichzeitig sich als Hauptschuldner und die von ihm vertretene Person als Bürgen verpflichtet?
3. Gehen auf den Grundstückseigentümer, der als nur dinglicher Schuldner den Gläubiger befriedigt, mit der Forderung gemäß § 1143 BGB. auch die für sie bestehenden Bürgschaftsrechte über?
Wird, wenn der Besteller des gelieferten Werkes wegen eines diesem anhaftenden Mangels einen Anspruch auf Schadensersatz, und zwar nur einen Teil dieses Anspruchs aufrechnungsweise im Prozesse geltend macht, dadurch die Verjährung seines Anspruchs auf Beseitigung des Mangels unterbrochen?
Sind Abwehrmaßregeln gegen einen gegnerischen Wettbewerb zulässig, wenn sie dahin gehen, Reklamehandlungen des Wettbewerbers, noch unter deren Überbietung, für sich selbst auszunutzen und aus den vom Gegner gemachten Aufwendungen für sich Nutzen herauszuholen?