1. Was erfordert der Gegenbeweis gegen die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit des Testamentsvollstreckerzeugnisses? Ist die Beweisregel des § 2084 BGB. zu berücksichtigen?
2. Ist unter dem Dritten, dem der Erblasser die Auswahl des Testamentsvollstreckers überlassen kann, auch der Erbe zu verstehen?
1. Wann ist ein Gläubiger im Liquidationsverfahren einer Gesellschaft m. b. H. im Sinne des § 73 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 20. April 1892/20. Mai 1898 als bekannt anzusehen?
2. Kann der Gläubiger einer Gesellschaft m. b. H., dessen Forderung bei der Liquidation der Gesellschaft nicht berücksichtigt worden ist, Befriedigung von dem Alleingesellschafter fordern, an den der Liquidationsüberschuß ausgeschüttet worden ist?
Über das Verhältnis einer Vertragsabrede, wonach die Leistung bei Eintritt bestimmter Hindernisse bis nach ihrer Behebung verschoben werden soll, zu dem Rechtsgrundsatze, daß eine zeitweilige Verhinderung der Leistung deren dauernde Unmöglichkeit nach sich zieht, wenn die notwendige zeitliche Verschiebung so erheblich ist, daß dadurch die wirtschaftliche Bedeutung der Leistung wesentlich geändert wird.
1. Liegt in dem nach § 24 des preuß. Enteignungsgesetzes von der Gemeinde bei der Enteignungsbehörde gestellten Antrage, das Verfahren zur Feststellung der Enteignungsentschädigung für die Abtretung des Eigentums hinsichtlich eines bestimmten von einer festgesetzten Fluchtlinie betroffenen Grundstücks einzuleiten, die Erklärung des im § 13 Abs. 1 Nr. 1 preuß. FluchtlG. bezeichneten Verlangens nach Abtretung?
2. Wann tritt die Fälligkeit des Anspruchs des Grundstückseigentümers auf Zahlung oder Hinterlegung der durch die Enteignungshehörde oder im Rechtswege endgültig festgestellten Enteignungsentschädigung ein?
1. Wird der Befriedigungszweck, den das Verbot der Eigentums-Verfallklausel in § 1149 BGB. zur Voraussetzung hat, und die Annahme einer Hingabe an Erfüllungsstatt (§§ 364 flg. BGB.) dadurch ausgeschlossen, daß für das zu Eigentum zu übertragende Grundstück ein bestimmter Preis und Herauszahlung des Überschusses vereinbart wird?
2. Unterschied zwischen der Verfallklausel des § 1149 BGB. und einer unbedingten, vor Eintritt der Fälligkeit der Hypothekenforderung vereinbarten Verpflichtung zur Eigentumsübertragung.
Kann eine Sicherheitsabtretung wirksam vorgenommen werden, wenn der Abtretende sich die Einziehung der Forderung vorbehält? Genügt es zur Wirksamkeit, daß der Abtretungsempfänger bei Konkurrenz mit anderen Gläubigern des Abtretenden zur Geltendmachung der Forderung im eigenen Namen befugt sein soll?
1. Zur Bemessung des der Abnutzung gleichkommenden Betrags, wenn bei Aufstellung der Bilanz einer Gesellschaft m. b. H. die Betriebsgegenstände zum Anschaffungspreis angesetzt werden.
2. Steht dem Kläger der Rechtsmittelzug gegen ein Urteil offen, das den verschieden begründeten Klaganspruch nur insoweit, als es sich um die eine Begründung handelt, dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt?