1. Findet der erste Abschnitt des preuß. Gesetzes vom 24. Mai 1861, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, auch auf Richter Anwendung?
2. Sind § 5 dieses Gesetzes und § 1 Nr. 2 des preuß. Gesetzes vom 7. Mai 1851, betr. die Dienstvergehen der Richter usw., durch das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt?
3. Nachsuchung der Dienstentlassung "unter Vorbehalt der Rechte".
Kommen den Beamten der Berufsgenossenschaften die Rechte und Pflichten der mittelbaren Staatsbeamten zu? oder beruht ihre Anstellung auf einem bürgerlichrechtlichen Dienstvertrage?
Droht eine Wassersgefahr durch den Damm, wenn durch ihn bei einer Hochflut der ungehinderte Ablauf des Wassers gehemmt und dadurch dem Oberlieger Schaden verursacht wird?
1. Ist wegen des Anspruchs eines Lehrers aus der gesundheitgefährdenden Beschaffenheit der ihm überwiesenen Dienstwohnung nach fruchtloser Anrufung der zuständigen Verwaltungsbehörde das Verwaltungsstreitverfahren oder der ordentliche Rechtsweg zulässig?
2. Ist § 618 Abs. 1 BGB. auch auf Dienstwohnungen von Lehrern entsprechend anwendbar?
3. Muß bei Schadensersatzansprüchen wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit des Geschädigten die Festsetzung der Dauer des Rentenbezuges ausnahmslos in dem Urteile über den Grund des Anspruchs erfolgen?
Zum Begriffe des Besitzdieners. Sind Sachen, die der Besitzdiener eigenmächtig einem anderen übergibt und die dieser sodann verpfändet, dem Eigentümer "abhanden gekommen"?
Kann die Entscheidung darüber, ob die offene Handelsgesellschaft wegen eines wichtigen Grundes aufzulösen sei, einem Schiedsgerichte übertragen werden? Findet der § 133 Abs. 3 HGB. auf bereits vor 1900 entstandene Gesellschaften Anwendung?
1. Rechtliche Natur der Dienstordnung, die gemäß § 48 des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes die Genossenschaftsversammlung zu beschließen hat. Stellt eine solche Dienstordnung eine Norm des objektiven Rechts dar?
2. Bedeutung der Dienstordnung für die Dienstverträge, die eine Berufsgenossenschaft mit ihren Beamten abschließt.
1. Sind die Vorschriften des § 12 BGB. auf das Recht zur ausschließlichen Benutzung eines Wappens entsprechend anzuwenden?
2. Verwendung eines Stadtwappens zur Kennzeichnung der Herkunft gewerblicher Erzeugnisse.
Erlischt mit dem Erwerbe eines rayonpflichtigen Grundstücks durch einen Bundesstaat das für den Rechtsvorgänger festgestellte Recht auf den Bezug der nach dem Reichsrayongesetze zu gewährenden Rente?
Können die Gerichtskosten, zu deren Tragung der Zessionar in dem Rechtsstreite gegen den Schuldner der abgetretenen Forderung verurteilt worden ist, im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens unmittelbar von dem Zedenten beigetrieben werden, weil die Abtretung nur zum Schein oder nur zum Zweck der Einziehung der Forderung erfolgt ist?