1. Besteht eine Verpflichtung des Nießbrauchers zur Tragung der auf der Sache ruhenden Lasten auch insoweit, als diese Lasten den Wert der ihm gebührenden Nutzungen übersteigen?
2. Ist der Nießbraucher auf Grund der ihm obliegenden Lastentragung zur unmittelbaren Bewirkung der Leistungen an den empfangsberechtigten Dritten nur befugt oder auch verpflichtet?
3. Zur Bestimmung der Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts.
Nach welchen Grundsätzen haftet der Verfrachter und der Frachtführer für den Verlust des Frachtgutes, insbesondere wenn der Verlust durch einen Schiffsbrand herbeigeführt ist?
Kann ein Arbeiter von der Berufsgenossenschaft, von der er eine Unfallrente empfängt, weitere Entschädigung mit der Begründung fordern, daß der Unfall durch schuldhaftes Verhalten derselben bei der Erlassung und der Handhabung von Unfallverhütungsvorschriften veranlaßt worden sei?
Bedarf ein Vertrag zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern, durch den sich der erstere verpflichtet, bis zur Befriedigung der Gläubiger über sein Vermögen, insbesondere über die dazu gehörigen Grundstücke, nicht zu verfügen, und dem von den Gläubigern eingesetzten Ausschusse die Verwaltung und den Nießbrauch an seinem ganzen Vermögen einräumt, der in § 311 BGB. bestimmten Form?
1. In welcher Weise haften die Erben des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft, durch dessen Tod dieselbe aufgelöst wurde, für die Verbindlichkeiten der nunmehr in Liquidation befindlichen Gesellschaft als deren Teilhaber?
2. Haftet ein Erbe eines Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft oder eines Komplementars einer Kommanditgesellschaft, wenn er, obgleich die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben im Gesellschaftsvertrage verabredet war, doch schließlich nicht Gesellschafter wird, für neu entstehende Verbindlichkeiten der Liquidationsgesellschaft als Gesamtschuldner persönlich?
3. Gilt die Vorschrift des § 128 HGB. über die solidarische Haftung der Gesellschafter auch noch für das Liquidationsstadium und auch in Ansehung der neu entstandenen Verbindlichkeiten?
4. Kann eine in Liquidation befindliche offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte haben?
Inwieweit hat der inländische Richter gegenüber der Klage auf Erlassung eines Vollstreckungsurteils zu einem rechtskräftigen Versäumnisurteil eines ausländischen Gerichtes zu prüfen, ob die Anerkennung dieses Urteils gegen die guten Sitten verstoßen würde?
Kann der Ehemann, der die Scheidung wegen Ehebruchs der Frau erwirkt hat, von dem Ehebrecher Ersatz der Vermögensnachteile fordern, die ihm dadurch erwachsen sind, daß die Frau das Hauswesen nicht mehr leitet und insbesondere die Kinder nicht mehr beaufsichtigt?
Ist eine arglistige Täuschung durch einen "Dritten" verübt, wenn der Täuschende einen Grundstückskauf in Vertretung des Verkäufers mündlich vereinbart hat, und im Anschlusse daran der Vertrag von einem anderen Vertreter des Verkäufers mit dem Käufer formgerecht abgeschlossen worden ist?
Verfahren auf Nichtigkeitserklärung oder Zurücknahme von Patenten. Inwiefern ist eine selbständige Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt zulässig?