Liegt bei der negativen Feststellungsklage unzulässige Klageänderung vor, wenn die Klage darauf gestützt war, daß der abzuwehrende Anspruch des Beklagten, weil ihm ein Scheingeschäft zugrunde liege, überhaupt nicht entstanden sei, später dagegen behauptet wird, der Anspruch sei zwar wirksam entstanden, jedoch durch Erfüllung erloschen?
Was ist unter "gleichartigen" Waren im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, insbesondere des § 9 Abs. 1 Nr. 1, zu verstehen?
Hat § 53 Abs. 1 des Kunstschutzgesetzes vom 9. Januar 1907 Rückwirkung auf Werke, die zu der Zeit, als das Gesetz in Kraft trat, bereits vorhanden waren? Erfordert seine Anwendung, daß diese Werke einen Kunstschutz genossen? Fällt unter die ausschließlichen Befugnisse des Urhebers im Sinne des § 53 Abs. 1 auch das Recht aus § 37 auf Vernichtung der widerrechtlich hergestellten Exemplare?
1. Kann der preußische Fiskus eine Feststellungsklage dahin erheben, daß ihm ein bestimmter Stempelanspruch gegen den Beklagten zustehe?
2. Ist die Anwendung der Tarifst. 25 d Abs. 2 des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 auf die Auseinandersetzung der Mitglieder einer zweigliedrigen offenen Handelsgesellschaft, wonach der eine gegen Abfindung des anderen die sämtlichen Aktiven und Passiven der Gesellschaft übernimmt, durch die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs n. F. über die offene Handelsgesellschaft und diejenige des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft ausgeschlossen worden?
Ist eine bildliche Darstellung aus dem Grunde des Schutzes als Geschmacksmuster oder des Schutzes als Erzeugnis des Kunstgewerbes unfähig, weil sie die Nachbildung eines Naturgegenstandes enthält?
1. Unter welchen Voraussetzungen gehört der Anspruch einer gewerbetreibenden Ehefrau aus einer Unfallversicherung zum Vorbehaltsgut?
2. Bleibt die Ehefrau an den obligatorischen Vertrag gebunden, wenn die von ihr zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeit getroffene Verfügung über eingebrachtes Vermögen wegen Versagung der Genehmigung des Ehemannes rechtsunwirksam ist?
1. Ist ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Annahme der Erfüllung auch dann erforderlich, wenn eine besondere Vereinbarung über die bereits verfallene Strafe getroffen war?
2. Ist auf dem Gebiete des Rechtes der Schuldverhältnisse ein Verzicht nur als Vertrag wirksam?
Versicherung eines Schiffes gegen die Gefahren der Binnenschiffahrt. Ersatz eines Schadens, den der Versicherungsnehmer durch eine fehlerhafte Führung des Schiffes verursacht hat. Unterschied zwischen Handlungen des Schiffers, die zur Führung des Schiffes, und solchen, die zur geschäftlichen Vertretung des Schiffseigners gehören.
Welcher Verjährung unterliegt der Entschädigungsanspruch gegen die Stadtgemeinde, der sich darauf gründet, daß ein als Realgewerbegerechtigkeit privilegierter Abdeckereibetrieb durch eine im allgemeinen Gesundheitsinteresse erlassene Verfügung der städtischen Polizei unmöglich gemacht sei?