Zur Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 7. Februar 1906, betr. die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande (RGBl. S. 109). Was ist unter Verbrauch von Waren im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen?
Haftet für den Schaden, der den Straßenanliegern durch Sperrung eines Eisenbahnüberganges erwächst, nur der Eisenbahnunternehmer, oder auch die Gemeinde?
Macht der Umstand, daß in einem nach Einlegung der Revision durch den Tod des Anwalts unterbrochenen Verfahren die Revisionsbegründung eingereicht worden ist, bevor der neue Anwalt von seiner Bestellung dem Gegner Anzeige gemacht hat, die Revisionsbegründung auch dann unwirksam, wenn trotz der rechtzeitigen Rüge des Gegners der neue Anwalt in der mündlichen Verhandlung die Aufnahme des Verfahrens erklärt?
1. Macht die von einem Vertreter bei Eingehung eines Rechtsgeschäfts mit einem Dritten begangene Untreue gegen den Vertretenen das geschlossene Rechtsgeschäft zu einem sittenwidrigen und deshalb nichtig?
2. Ist ein Rechtsgeschäft wegen arglistigen Zusammenwirkens der Vertragschließenden zum Schaden einer Person nichtig, wenn das Geschäft auf der einen Seite von Gesamtvertretern abgeschlossen wurde, von denen nur einem die arglistige Gesinnung innewohnte?
3. Kann sich die an einem in arglistigem Zusammenwirken abgeschlossenen unsittlichen Rechtsgeschäfte beteiligte Vertragspartei Dritten gegenüber auf die Richtigkeit des Rechtsgeschäfts berufen?
1. Ist bei der Neufeststellung der Versorgungsgebührnisse auf Grund des § 45 Nr. 2 des Mannschaftsversorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 die Entscheidung der Militärbehörden, daß der Invalide in seiner Erwerbsfähigkeit infolge einer während seiner aktiven Militärdienstzeit eingetretenen Gesundheitsstörung nicht beschränkt sei, für die Gerichte bindend? Können diese auch andere als die bei der Entlassung des Invaliden von den Militärbehörden festgestellten Gesundheitsstörungen berücksichtigen?
2. Setzt die Zubilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Grund des § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 desselben Gesetzes die Feststellung einer wirklichen Erwerbseinbuße voraus?
Ist die Bestimmung in dem Gesellschaftsvertrage einer Gesellschaft mit beschr. Haftung, daß ein Gesellschafter nur bedingt verpflichtet ist, auf das Stammkapital der Gesellschaft seine Stammeinlage einzuzahlen, eine ins Handelsregister einzutragende Tatsache?
Übernimmt der Patentinhaber durch die Verleihung einer ausschließlichen Lizenz die Gewähr für das Nichtbestehen von Vorbenutzungsrechten und die Verpflichtung zur Leistung vollen Schadensersatzes, oder kann der Lizenznehmer nur eine Ausgleichung in betreff seiner Gegenleistung verlangen?
Unter welchen Voraussetzungen stehen, nachdem die Ehe wegen Irrtums für nichtig erklärt worden ist, auch dem irrenden Ehegatten vermögensrechtliche Ansprüche gegen den anderen Ehegatten zu? Kenntnis von der Anfechtbarkeit. Beweislast.
Kann der Verkäufer, wenn mehrere im voraus von der Jahresernte eines von ihm allein angebauten Erzeugnisses gekauft haben und die Ernte zur Befriedigung aller Käufer nicht ausreicht, jeden der Käufer auf einen verhältnismäßigen Anteil verweisen?