1. Begriff der Gesellschaften des bürgerlichen Rechtes in der Tarifnr. 1 A c RStempG.
2. Trifft die Tarifnr. 1 A e Nr. 1 auch die durch preußisches Landesrecht geregelten Gesellschaften?
3. Sind Überlassungsurkunden nach der Tarifnr. 1 A e Nr. 1 auch dann stempelpflichtig, wenn sie nur einseitige Erklärungen des Überlassers der Rechte am Gesellschaftsvermögen enthalten?
4. Trifft die Tarifnr. 1 A e Nr. 1 auch Fälle, in denen die Gesellschaft selbst eigene Gesellschaftsrechte, die sie vorübergehend erworden hat, einem anderen überläßt?
1. Unter welchen Umständen ist zum Zustandekommen der die Übergabe des Hypothekenbriefs ersetzenden Vereinbarung eine Annahmeerklärung entbehrlich, wenn die dem Zessionar vom Zedenten übermittelte Abtretungsurkunde die Erklärung enthält, daß der Brief dem Zessionar ausgehändigt werden soll?
2. Kann der Zedent seine Erklärung nachträglich dem Grundbuchamte gegenüber widerrufen?
1. Haften, wenn bei einer Gesellschaft m. b. H. das Stammkapital erhöht wird, für Fehlbeträge der neuen Stammeinlagen auch die ursprünglichen Gesellschafter?
2. Macht es einen Unterschied, ob sie der Kapitalerhöhung zugestimmt haben oder nicht?
Ist beim Kauf auf Besicht der Einwand des Verkäufers zulässig, die Ware sei so schlecht gewesen, daß sie nicht die Billigung des Käufers gefunden haben würde?
1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage, mit welcher beantragt wird, einer zur Liquidation einer feindlichen Unternehmung bestellten Person die Veräußerung von Vermögensstücken, die zu der Unternehmung gehören, zu untersagen?
2. Ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs für eine solche Klage auch die Frage zu prüfen, ob die Bundesratsverordnungen über die Liquidation feindlicher Unternehmungen rechtswirksam erlassen sind?
Einbringung eines Grundstücks nebst Zubehör, enthalten in einem nach dem 1. Oktober 1913 geschlossenen Vertrag über Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft. Unterliegt sie außer der Stempelabgabe aus der Tarifnr. 1 A c 1 RStemp.G. vom 3. Juli 1913 auch noch
1. dem Landesstempel aus der Tarifst. 32 zu a und c preuß. StempStG. vom 30. Juni 1909?
2. dem Reichsstempel aus der Tarifnr. 11 zu a Abs. 1 RStempG. vom 3. Juli 1913?
Kommt ein Vertrag in der Person desjenigen zustande, der im Namen eines anderen handelt, ohne erkennbar zu machen, daß dieser Name der eines anderen ist?
Können bei einer Preiskonvention im Falle des Vertragsbruchs eines Mitglieds die übrigen Mitglieder von dem Vertragsbrüchigen Ersatz des ihnen persönlich entstandenen Schadens verlangen?
Unterliegt ein Schreiben, in welchem der Verkauf beweglicher Sachen unter Angabe der hierüber durch Fernspruch getroffenen Vereinbarungen bestätigt wird, dem Stempel aus der Tarifst. 32 Abs. 5 des preuß. Stempelsteuergesetzes vom 30. Juni 1909?