1. Erlischt bei Kriegsversicherung das versicherbare Interesse bezüglich des imaginären Gewinns ohne weiteres dadurch, daß der versicherte Cif-Käufer die Dokumente zurückweist?
2. Können auf eine gegen Kriegsgefahr für Mehrwert des imaginären Gewinns genommene laufende Police auch nach Kriegsausbruch beliebige Deklarationen vorgenommen werden?
3. Wirksamkeit von Deklarationen, aus denen der Gegenstand der Versicherung nicht ohne weiteres genau zu ersehen ist. Wie ist zu verfahren, wenn die Deklarationen den vereinbarten Höchstbetrag übersteigen und das versicherbare Interesse nach Beginn der Gefahr teilweise erloschen ist?
Darf der Konkursverwalter nach §§ 29 flg. KO. eine Zahlung anfechten, welche der Gemeinschuldner nach Eröffnung des Konkurses auf Grund eines Treuhandverhältnisses und in der Eigenschaft als Treuhänder an den Treugeber geleistet hat?
Kann eine mit einer Zurückbehaltungseinrede behaftete Forderung aufgerechnet werden, wenn sich der Gegner hinsichtlich der Leistung, wegen deren er zurückhält, im Annahmeverzuge befindet?
Darf durch Zwischenurteil nach § 303 ZPO. über eine Verjährungseinrede, welcher die Gegeneinrede der Arglist gegenübersteht, entschieden werden, während die Beurteilung der Gegeneinrede einer späteren Entscheidung vorbehalten bleibt?
1. Ist die Verpflichtung zur Übertragung des gegenwärtigen Vermögens auch dann an die Form des § 311 BGB. gebunden, wenn in dem Vertrage die einzelnen das Vermögen ausmachenden Bestandteile bezeichnet sind?
2. Bedarf es in gleichem Falle zu den in den §§ 1444, 1487 BGB. bezeichneten Rechtsgeschäften der Einwilligung des anderen Gütergemeinschaftsgenossen?
3. Tritt fortgesetzte Gütergemeinschaft ein, wenn durch gemeinschaftliches Testament der Eheleute alle Abkömmlinge von der Gütergemeinschaft ausgeschlossen sind? Kann ein solcher Ausschluß auch stillschweigend erfolgen?
Haftet eine Bank, deren Vorstand in geschäftlichen Angelegenheiten Auskunft erteilt, wegen einer wissentlich unrichtigen, von einer ihrer Depositenkassen instruktionswidrig erteilten Auskunft auf Schadensersatz?
Wird durch § 66 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874/6. Mai 1880 jede Kündigung der Beamten für die Zeit ihrer Einberufung zum Heeresdienst ausgeschlossen?
1. Zur Frage des Umfangs der Säkularisation besonders in der Provinz Posen und den anderen im Anfange des vorigen Jahrhunderts zeitweise vom preußischen Staate getrennten rechtsrheinischen Gebieten.
2. Gehören zu dem kirchlichen Vermögen, das nach §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 1875 der Verwaltung der Kirchengemeinde unterliegt, auch die mit Stiftungszwecken beschwerten, infolge der Säkularisation der Klöster auf den Staat übergegangenen Fonds, insbesondere Meßstiftungskapitalien? Kann der Staat die Verwaltung auch dann beanspruchen, wenn die Verwaltung bisher von der Kirchengemeinde geführt ist?
1. Kann derjenige, der sich einen Geldbetrag durch Überweisung zahlen läßt, -- obwohl er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß der Zahlende sich das Geld durch Betrug verschafft hat, wider die guten Sitten verstoßen, wenn er einen rechtlich begründeten Anspruch auf die Zahlung hat?
2. Hat hier der Betrogene, wenn der Betrüger in Konkurs verfallen ist, einen Schadensersatzanspruch gegen den bösgläubigen Empfänger, weil ihm ohne dessen Dazwischentreten ein Aussonderungsrecht gegen die Konkursmasse entstanden sein würde?
3. Ist der Betrogene durch den Empfänger um deswillen nicht geschädigt, weil sein Schaden bereits durch den Betrug entstanden ist?