1. Wann ist gemäß § 244 Abs. 1 BGB. eine Geldschuld in ausländischer Währung "ausgedrückt"?
2. Zum Verhältnis von Schadensersatz und Aufwertung.
3. Sind auch im Eisenbahnfrachtrecht Schadensersatzforderungen trotz § 88 Abs. 1 EisenbVerkO. aufwertbar?
Worauf muß sich bei einer auf Anfechtung der Frau aus § 1333 BGB. für nichtig erklärten Ehe die Kenntnis des Mannes erstrecken, um die Anwendung des § 1701 BGB. gegen ihn zu rechtfertigen?
1. Ist § 379 ZPO. auch dann entsprechend anwendbar, wenn die Begutachtung durch einen Sachverständigen von Amts wegen angeordnet ist?
2. Muß, wenn eine Partei mit ihrem Antrag auf Vernehmung eines Sachverständigen gemäß §§ 379 Abs. 2, 402 ZPO. ausgeschlossen ist, die Vernehmung dieses Sachverständigen unterbleiben?
3. Hat die Bewilligung des Armenrechts an den Kläger für ihn und den Gegner auch die Befreiung von der in den §§ 379, 402 ZPO. vorgesehenen Vorschußpflicht zur Folge?
1. Bedürfen im Urkundenprozeß offenkundige Tatsachen des Beweises?
2. Inwieweit müssen im Urkundenprozesse die zur Begründung des Aufwertungseinwandes behaupteten Tatsachen mit den in diesem Verfahren zulässigen Beweismitteln bewiesen werden?
An wen ist die Verfügung des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zuzustellen, durch die er gemäß § 520 Abs. 3 ZPO. a. F. (§ 519 Abs. 6 ZPO. n. F.) eine Frist zur Erbringung des Nachweises der Zahlung der Prozeßgebühr bestimmt?
1. Ist der Betrieb eines Sanatoriums ein Geschäftsbetrieb im Sinne des § 1 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen?
2. Ist der Lizenzgeber zur Führung eines Warenzeichens berechtigt, wenn der Geschäftsbetrieb nicht bei ihm, sondern bei seinen Lizenznehmern besteht?
3. Kann der Klage aus § 9 WZG. entgegengehalten werden, daß der Kläger mit seiner Klage kein rechtsschutzfähiges Interesse, sondern sittenwidrige Zwecke verfolge?
Kauf nach Probe. Unter welchen Voraussetzungen hat beim Streite über die Probemäßigkeit der gelieferten Ware der Käufer, welcher die ihm übergebene Probe nicht aufbewahrt hat, die Beweislast zu tragen?
1. Ist zur Eröffnung eines Konkursverfahrens das Vorhandensein von mehreren (mindestens zwei) Gläubigern erforderlich?
2. Auf welche Gründe kann die nach §. 56 des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 den vollstreckbaren Verteilungsplan anfechtende Klage eines Genossenschafters gestützt werden?
Ist in die civilrechtlichen Verjährungsfristen der Reichsgesetze, insbesondere in die Verjährungsfrist des §. 8 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 der Tag einzurechnen, an welchem das die Verjährung in Lauf setzende Ereignis stattgefunden hat?