Findet, wenn der Versicherer vorläufige Deckung zusagt, für die erste Prämienzahlung § 39 oder § 38 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag Anwendung?
1. Inwieweit sind die Gerichte befugt, über öffentlichrechtliche Vorfragen zu entscheiden?
2. Ist das der Justizverwaltung nach Art. 104 Abs. 3 RVerf. zustehende Recht, bei einer Veränderung in der Einrichtung der Gerichte unfreiwillige Versetzungen von Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verfügen, zeitlich beschränkt?
3. Ist den §§ 272b, 348 bis 350 ZPO. die Bedeutung einer Änderung in der Einrichtung der Landgerichte beizumessen?
Nach welchen Grundsätzen ist die Firma der Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu bilden? Wann ist ein die Eigenschaft der Zweigniederlassung als solcher kennzeichnender Zusatz notwendig?
1. Wann ist eine Eintragung im Grundbuch ihrem Inhalte nach unzulässig?
2. Können Teilbeträge einer Gesamtforderung auf verschiedenen Grundstücken durch Einzelhypotheken sichergestellt werden, ohne daß hierbei eine andere und nähere Kennzeichnung der Teile erfolgt als durch ziffermäßige Betragsangabe?
1. Wann liegt eine den Pflichtteilsberechtigten beeinträchtigende Verfügung im Sinne des § 2269 Abs. 1 BGB. vor?
2. Ist eine Erbeinsetzung auf einen dem Pflichtteil entsprechenden Bruchteil der Erbschaft oder eine Vermächtnisanordnung in Höhe des Pflichtteilsbetrags anzunehmen, wenn Eltern ein Kind für den Fall, daß es die von ihnen mit Bezug auf seinen Erbteil getroffene Regelung nicht anerkennen würde, auf den Pflichtteil "beschränken", oder liegt in einer solchen Bestimmung nur die Verweisung auf den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch?
3. Kann eine gemäß § 208 BGB. die Verjährung unterbrechende Anerkennung des Pflichtteilsanspruchs darin gefunden werden, daß der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten diesem gemäß § 2314 BGB. über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt oder gemäß § 1994 BGB. dem Nachlaßgericht ein Inventar einreicht und in dem einen oder dem anderen Falle dem weiteren Verlangen des Pflichtteilsberechtigten auf Leistung des Offenbarungseides entspricht?
4. Zur Auslegung gemeinschaftlicher Testamente im Sinne des § 2269 Abs. 1 BGB. oder der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge.
1. Ist die Vereinbarung einer Gründerprovision nichtig, wenn sie gegen § 30 des Gesetzes betr. die Gesellschaften m. b. H. insofern verstößt, als die Zahlungen auch bei etwaigem verlustbringenden Geschäftsgange geleistet werden sollen?
2. Bedarf eine Vereinbarung, durch die einem einzelnen Gesellschafter oder einzelnen Geschäftsanteilen auf die Dauer Vorzugsrechte auf Kosten der G. m. b. H. eingeräumt werden, zu ihrer Wirksamkeit der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag?
1. Gilt eine Gläubigerliste, die im Termin zur Abstimmung über einen vom Schuldner herrührenden Vergleichsvorschlag zum Gegenstand der Verhandlung gemacht und von dem anwesenden Schuldner nicht beanstandet worden ist, als ein vom Schuldner überreichtes Gläubigerverzeichnis im Sinne des § 60 der Geschäftsaufsichtsverordnung?
2. Bleibt die zulässigerweise eingelegte Revision zulässig, wenn im Laufe des Revisionsverfahrens die Forderung des Revisionsklägers infolge eines im Geschäftsaufsichtsverfahren abgeschlossenen Zwangsvergleichs unter den Betrag der Revisionssumme sinkt? Ist es für die Zulässigkeit der Revision von Bedeutung, wenn der Revisionskläger trotzdem seinen ursprünglichen, die Revisionssumme erreichenden Antrag in der mündlichen Verhandlung verliest?
1. Gehören feuergefährliche Flüssigkeiten, die in Fässern versandt werden, zu denjenigen Gütern, die vermöge ihrer eigentümlichen natürlichen Beschaffenheit der besonderen Gefahr des Verlustes ausgesetzt sind?
2. Aus wessen Person ist der sog. Verarmungsfaktor zu beurteilen, wenn der Spediteur aus dem Frachtvertrag auf Schadensersatz wegen Verlustes von Frachtgut klagt?
3. Von wann ab gerät die Eisenbahn, von welcher Schadensersatz aus dem Frachtvertrag verlangt wird, in Verzug?