Ist der Verzicht auf den Scheidungsanspruch auch dann zulässig, wenn der Gegner in der Vorinstanz bereits die Mitschuldigerklärung der anderen Partei erreicht hatte?
1. Ist die Erklärung des Beklagten, daß er anstatt des bisherigen Widerklagantrags auf Scheidung nur den Antrag stelle, die Klägerin für mitschuldig an der Scheidung zu erklären, als Zurücknahme der Widerklage oder als Verzicht auf den Scheidungsanspruch anzusehen?
2. Ist der Verzicht auf den Scheidungsanspruch trotz Widerspruchs des Gegners zulässig?
1. Kann im Falle der Fusion unter Ausschluß der Liquidation gegen die übernehmende Gesellschaft auch eine Klage gerichtet werden, durch welche ein Aktionär die Richtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses der untergegangenen Aktiengesellschaft betreibt?
2. Macht die absichtliche Unterbewertung von Vermögensgegenständen in der Goldmarkeröffnungsbilanz den Beschluß über Genehmigung dieser Bilanz unheilbar nichtig oder bloß anfechtbar?
3. Liegt unheilbare Richtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft auch dann vor, wenn der Beschluß nicht durch seinen Inhalt, sondern nur durch die Art seines Zustandekommens gegen die guten Sitten verstößt?
4. Inwieweit können Generalversammlungsbeschlüsse nach den Regeln über die Anfechtung von Willenserklärungen angefochten werden?
1. Ist den Erfordernissen des § 13 der Ausführungsvorschriften zur preußischen Hinterlegungsordnung auch genügt, wenn das Konto eines Dritten bei der Hinterlegungsstelle in Höhe des zu hinterlegenden Betrags belastet und dann mit dem Hinterlegungsbetrag ein Konto für den berechtigten Gläubiger bei der Hinterlegungsstelle angelegt wird?
2. Kann die Rechtmäßigkeit der zum Zwecke der Enteignung erfolgten Hinterlegung vom Gericht nachgeprüft werden, soweit es sich um die Frage handelt, ob die Hinterlegung befreiende Wirkung gehabt hat?
3. Auf welchen Tag ist bei der Enteignung zu Siedelungszwecken die von dem Ständigen Ausschuß festgesetzte Enteignungsentschädigung zu beziehen und welchen Einfluß hat die später eingetretene Geldentwertung auf den zu zahlenden Betrag der Entschädigung?
Ist eine laufende Rechnung im Sinne von § 65 AufwG. nur dann vorhanden, wenn regelmäßig wiederkehrende Abschlüsse (Abrechnungen) vorgenommen worden sind, oder genügt bereits die regelmäßige Zusendung von Kontoauszügen ohne Saldierung?
Was ist bei einer Versicherung "für behaltene Ankunft" des Schiffes unter Totalverlust im Sinne von § 120 Abs. 2 der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen von 1919 (ADS.) zu verstehen?
1. Zum Begriff der Gleichartigkeit von Waren im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 WZG.
2. Genießt ein schlagwortartiger Bestandteil einer Firmenbezeichnung, der im Verkehr als Abkürzung des vollständigen Firmennamens verwendet wird, Namensschutz nach § 12 BGB. ohne Rücksicht darauf, ob er ein frei erfundenes, bisher unbekannt gewesenes Phantasiewort oder ein der Umgangssprache des täglichen Lebens angehörender Ausdruck ist?
3. Liegt ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UnlWG. ohne weiteres darin, daß ein Gewerbetreibender eine einem anderen geschützte Warenbezeichnung für seine mit den Waren des Zeicheninhabers nicht gleichartigen Waren verwendet?
Kann der Umstand, daß eine Partei sich während des Prozesses in einer Strafanstalt befunden hat und deshalb weder die Tätigkeit ihres Armenanwalts überwachen noch sonstwie in die Prozeßführung eingreifen konnte, als ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO. angesehen werden?
1. Ist die Verordnung über die Aufwertung von Versicherungsansprüchen vom 22. Mai 1926 rechtsgültig?
2. Ist sie noch in der Revisionsinstanz zu beachten, wenn das Urteil des Berufungsgerichts vor ihrem Inkrafttreten erlassen ist?
3. Wer ist nach der Verordnung zur Entscheidung berufen?