1. Kann dem klagenden Konkursverwalter entgegengehalten werden, das Konkursverfahren sei unzulässig und er deshalb zur Klagerhebung nicht berechtigt?
2. Wie gestalten sich die Voraussetzungen der Anfechtung nach § 30 Nr. 1 KO., wenn gegen denselben Schuldner nacheinander zwei Konkursverfahren eröffnet worden sind?
Muß der Enteignete eine Ersatzanlage statt der Geldentschädigung annehmen, wenn die Verwaltungsbehörde im Planfeststellungsbeschluß die Anlage irrig als eine solche im Sinne von § 14 des preuß. Enteignungsgesetzes angesehen und angeordnet hat?
1. Unterliegen die Bereicherungsansprüche, die ein Gartenarchitekt aus der teilweise bewirkten Ausführung eines Chausseebaues herleitet, der kurzen Verjährung?
2. Verwirkt der Gläubiger, der zunächst einen Teil seines Aufwertungsanspruchs eingeklagt hat, den Rest dieses Anspruchs, wenn er mit dessen Geltendmachung zu lange wartet?
Kann die Löschung eines (ausländischen) Warenzeichens aus dem Grunde, weil dessen Eintragung unzulässig gewesen sei (§. 10 Abs. 2 und §. 11 des Markenschutzgesetzes), verlangt werden, wenn der Anmeldende zwar den in §. 20 Ziff. 2 des Gesetzes erforderten Nachweis geführt hat, nachträglich aber sich zeigt, daß in dem Heimatslande des Anmelders ein Schutz für das Zeichen nicht besteht?
1. Begriff der Seefahrt im Gegensatze zu der Schifffahrt auf Flüssen und Binnengewässern.
2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein von einem Frachtführer oder Rheder aufgestellter Prospekt als lex contractus für die von ihm abgeschlossenen einzelnen Geschäfte zu betrachten? Besteht eine Pflicht der mit ihm Kontrahierenden, sich mit einem solchen Prospekte bekannt zu machen?
3. Unter welchen Voraussetzungen ist eine vom Frachtführer ausgestellte Urkunde als Ladeschein aufzufassen?
1. Fällt es unter die dem Schiffer gesetzlich erteilte Vollmacht, wenn derselbe außerhalb des Heimatshafens des Schiffes eine Reparatur vornehmen läßt, welche nicht zur Wiederherstellung der Seetüchtigkeit des Schiffes notwendig ist, sondern nur bezweckt, dem Schiffe seine bisherige Klasse zu erhalten?
2. Ist der Schiffer außerhalb des Heimatshafens befugt, Anerkennungsverträge abzuschließen oder Beweisdokumente auszustellen, welche sich auf Rechtsgeschäfte beziehen, die der Schiffer innerhalb seiner Befugnisse eingegangen ist?
Versicherung auf das Kasko eines Schiffes mit den Klauseln: "in Ballast und/oder mit Ladung nach einem benannten Hafen oder eventuell einem auf der dadurch bedingten Route belegenen näheren Hafen mit Erlaubnis, in und außer der Route und gleichviel zu welchem Zwecke beliebige Plätze anzulaufen"; "Abweichungen von der obigen Reise und/oder andere Bestimmung des Schiffes und/oder sonstige Veränderung des Risikos sind stillschweigend und ohne Unterbrechung des Risikos mitgedeckt gegen eventuelle Prämienregulierung nach Billigkeit"; "der Risiko dieser Versicherung bleibt nach Ankunft und Entlöschung des Schiffes im Endbestimmungsorte, falls keine neue Versicherung genommen ist, noch 15 Tage in Kraft".
Ist durch eine solche Versicherung auch eine Reise gedeckt, welche der Schiffer von einem mit dem Schiffe angelaufenen Hafen aus, der diesseit des angegebenen prinzipalen Bestimmungshafens liegt, nach einem über diesen hinaus in derselben Richtung gelegenen Bestimmungshafen angetreten hat? Begriff der versicherten Reise und der Erweiterung, Veränderung und Modifikation derselben.
Bedeutung des gegen eine Handelsgesellschaft erstrittenen verurteilenden Erkenntnisses gegenüber den einzelnen Gesellschaftern. Verjährung des Art. 146 H.G.B.