Entsteht schon dadurch, daß jemand zu einer Bank auf der Grundlage eines Kontokorrents in Geschäftsverbindung tritt, ein Rechtsverhältnis zwischen ihm und der Bank, aus welchem sich künftige Forderungsrechte des Kunden gegen die Bank ergeben können, oder ist insoweit nur eine tatsächliche Möglichkeit anzuerkennen?
Darf bei einer Goldmarkhypothek auch ohne Zustimmung der nachstehenden Berechtigten die sog. Schwankungsklausel hinzugefügt werden, d. h. eine Bestimmung des Inhalts, daß für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark zu entrichten sei, falls sich bei der Umrechnung der Goldmark in Reichsmark für 1 kg Feingold ein Preis von nicht mehr als 2820 RM. und nicht weniger als 2760 RM. ergebe?
1. Zur Behandlung der sog. Konstruktionspatente. 2. Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn der Inhaber eines Verfahrens-Patents jemandem eine nicht geschützte Maschine zur Ausübung des Verfahrens käuflich liefert, insbesondere wenn dazu außer der Maschine noch andere Gegenstände erforderlich sind?
Zur Haftung des Kraftfahrzeughalters und seines zur Beaufsichtigung des Führers verpflichteten Angestellten für den Schaden, der auf einer sog. Schwarzfahrt angerichtet wird.
Hat der Konkursverwalter -- gegebenenfalls der Gemeinschuldner -- einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen Leistungen, die auf Grund eines Grundstückskaufvertrags bewirkt wurden, der deshalb nicht zur Ausführung gelangte, weil der Konkursverwalter die Erfüllung ablehnte? Wie verhält sich dieser Anspruch zum Schadensersatzanspruch des Gegners? Nach welchen Vorschriften findet in solchem Falle die Auseinandersetzung wegen der Nutzungen und Verwendungen statt?
Kann nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen von 1927 und 1930 auch für Ansprüche aus vorsätzlichem Verschulden die Verjährungsfrist im voraus vertragsmäßig abgekürzt werden?
Bedarf es, wenn Widerruf eines Prozeßvergleichs durch einfache Anzeige zu den Gerichtsakten vereinbart ist, für diese der Schriftform nach §§ 126, 127 BGB.?
1. Was ist unter Fehlern zu verstehen, die nach § 459 BGB. den Wert oder die Tauglichkeit einer Sache zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern?
2. Über das Verhältnis der Rechte wegen Sachmängel beim Kauf einer bestimmten Sache zu den Rechtsbehelfen der Anfechtung wegen Irrtums, der mangelnden Geschäftsgrundlage, des Verschuldens beim Vertragsschluß und der ungerechtfertigten Bereicherung.
3. Zum Begriff des Handelsbrauches.