1. Muß der Kaufmann, der einen Angestellten die Briefe, welche Verhandlungen über den Abschluß eines Geschäfts enthalten, namens der Firma schreiben und unterzeichnen läßt, diesen Angestellten als Handlungsbevollmächtigten gelten lassen?
*1 3. Trifft dies auch dann zu, wenn der Angestellte erklärt, das Gebot des anderen Teiles erst seinem abwesenden Geschäftsherrn übermitteln zu müssen, und nach einiger Zeit mündlich ein neues Gebot macht?
1. Hat die Eisenbahn im internationalen Frachtverkehr Schadensersatz zu leisten, wenn durch ein fahrlässiges Handeln ihrer Leute die Beförderung verzögert, die Lieferfrist aber doch noch eingehalten wird?
2. Zur Haftung der Eisenbahn für grobe Fahrlässigkeit gemäß Art.41 des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (RGBl. 1892 S. 793).
Inwiefern hat der Bezogene, der einen verfälschten Scheck eingelöst hat, einen Ersatzanspruch gegen den Aussteller? Mitwirkendes Verschulden des Ausstellers.
Besteht zwischen dem Zessionar und dem von ihm verklagten Schuldner notwendige Streitgenossenschaft, wenn der Zedent das Gläubigerrecht durch seine Hauptintervention mit verschiedenen Anträgen gegen die beiden Prozeßparteien geltend macht?
Hat die Eisenbahn bei Verlust des Frachtguts den gemeinen Handelswert oder den gemeinen Wert auch dann zu ersetzen, wenn der Berechtigte dadurch einen Gewinn erzielt, der die in der BVO. gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 gezogenen Grenzen überschreitet?
1. Inwiefern kann bei der Scheidungsklage wegen Geisteskrankheit nach § 1569 BGB. zur Frage der Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft berücksichtigt werden, daß der Kläger die Geisteskrankheit verschuldet hat?
2. Zur Anwendung der §§ 616, 623 ZPO.
1. Zum Begriff der Kostbarkeit im Sinne des § 467 HGB., §§ 96, 54 EVO.
2. Wie sind die Bestimmungen zu 1 anzuwenden, wenn in einem Frachtstück Gegenstände, auf die der Begriff Kostbarkeit zutrifft. vereinigt sind mit solchen, auf die er nicht zutrifft?
1. Ist gegenüber dem Käufer, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags fordert und den Schaden abstrakt berechnen will, der Einwand zulässig, daß er unter den besonderen Umständen des Falles tatsächlich keinen Schaden erlitten habe?
2. Kann der Käufer in die Schadensrechnung einen Gewinn als entgangen einstellen, den er nur durch eine gegen die guten Sitten verstoßende Handlung hätte machen können?
Verpflichtung des Deutschen Reichs durch Warenbestellungen, die ein Kreischef im Bereiche der Kreisordnung für das Generalgouvernement Warschau vom 22. Januar 1916 bei einem in Deutschland ansässigen Lieferanten gemacht hat.