1. Inwieweit unterliegt Mastvieh der Pfändung? 2. Kann in der Nichtzahlung einer vollstreckbaren Schuld eine mitwirkende Ursache gesehen werden für einen Schaden, der bei der Pfändung durch Versehen des pfändenden Beamten entsteht?
1. Darf der Zwangsversteigerungsrichter den Terminsraum während der Versteigerung verlassen?
2. Zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs, wenn die Amtspflichtverletzung eines Richters nur infolge hinzutretenden Fehlers eines anderen Richters Schaden verursacht hat.
Stehen der Angleichung der Bezüge von Beamten der Länder usw. an die der Reichsbeamten wohlerworbene, auf einem Gesetz beruhende Rechte oder Vorschriften der Reichsverfassung und des Beamtenrechts-Änderungsgesetzes vom 30. Juni 1933 entgegen?
Kann ein Rechtsanwalt beim Reichsgericht mit der Begründung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, daß er durch mangelhaften Sachvortrag eine sachlich-rechtlich unrichtige Beurteilung des Streitstoffs durch das Revisionsgericht verschuldet habe?
Schließt der Umstand, daß der Vermieter (Verpächter) auf Wunsch des Mieters (Pächters) in den Räumen mit einem außergewöhnlichen Kostenaufwand verbundene bauliche Arbeiten vorgenommen und die Räume oder das Grundstück mit außergewöhnlich kostspieligen Einrichtungen versehen hat, die außerordentliche Kündigung auch dann aus, wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsrecht des Mieters (Pächters) geschlossen ist und die Kündigung erst nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Vertragszeit erfolgt?
1. Treten nach dem vom 1. Juni 1929 ab gültigen deutschbelgischen Eisenbahngütertarif Tariferhöhungen erst in Kraft, wenn die dafür in § 6 Abs. 4 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 16. Mai 1928 und im belgischen Recht bestimmten Voraussetzungen --insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichungsfrist--erfüllt sind?
2. Ist die Vorschrift in § 6 Abs. 4 Satz 3 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 16. Mai 1928 zwingend, wonach bei Tariferhöhungen, wenn der Reichsverkehrsminister eine Abkürzung der Veröffentlichungsfrist von zwei Monaten genehmigt hat, diese Genehmigung aus der Veröffentlichung ersichtlich sein muß?
3. Über Sinn und Tragweite des § 33 des Reichsbahngesetzes 13. März 1930.
4. Sind Frachtbeträge zu erstatten, die überhoben sind, weil ihre Berechnung nach erhöhten Tarifsätzen erfolgte, obgleich die Vorschriften über Tariferhöhungen in Art. 9 § 1 des Internationalen Übereinkommens vom 23. Oktober 1924 und in § 6 Abs. 4 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 16. Mai 1928 nicht beobachtet waren?
5. Über die Bedeutung der Ausführungsbestimmung zu § 95 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 16. Mai 1928.
6. Setzt die Hemmung der Verjährungsfrist durch Reklamation nach Art. 45 des Internationalen Übereinkommens vom 23. Oktober 1924 nur voraus, daß die in Art. 40 das. für die Reklamation gegebenen Vorschriften beobachtet sind? Kommen hierbei Bestimmungen des Landesrechts in Betracht?
1. Kann das Gericht, nachdem es zwei Prozesse zur gemeinschaftlichen Verhandlung verbunden und nachdem dann für beide eine einheitliche Verhandlung stattgefunden hat, ohne förmlichen Trennungsbeschluß in jedem von beiden ein besonderes Urteil erlassen?
2. Zur Berechnung der Revisionssumme in einem solchen Fall.
1. Zum Begriff des "Zurückerhaltens" in § 558 Abs. 2 BGB. 2. Kommt es für die in § 202 BGB. bestimmte Hemmung der Verjährung darauf an, ob der Berechtigte bereits Feststellungsklage oder Klage auf zukünftige Leistung erheben kann?
3. Unterliegt der Anspruch auf Zurückzahlung einer unter Vorbehalt zurückgegebenen Pachtsicherheit der kurzen Verjährung nach § 581 Abs. 2, § 558 Abs. 1 BGB.?
1. Läßt sich, wenn sich Gesamtschuldner zu größerer Sicherheit dem Gläubiger gegenüber auch noch wechselmäßig verpflichten, aus der Reihenfolge ihrer Wechselunterschriften ein Schluß auf ihr Innenverhältnis ziehen?
2. Kann ein Gesamtschuldner, der den Gläubiger befriedigt und zahlungsunfähigen Gesamtschuldnern deren Ausgleichungspflicht erlassen hat, wegen des Ausfalls die übrigen Gesamtschuldner anteilig zur Ausgleichung heranziehen?
1. Dürfen die in der Rechtsprechung zu § 626 BGB. und § 70 HGB. entwickelten Grundsätze über die Zulässigkeit der Nachschiebung eines wichtigen Kündigungsgrundes in einem Fall angewendet werden, wo die vorzeitige Fälligkeit eines Darlehns wegen eines im Vertrag vorgesehenen Umstandes geltend gemacht wird?
2. Bezieht sich die Vorschrift des § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO. auch auf einzelne Posten eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs?
3. Kann ein bei der Entscheidung übergangener Anspruch in der Berufungsinstanz erneut geltend gemacht werden?