1. Tarifst die Entschädigungsverpflichtung des §. 34 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 die offene Handelsgesellschaft, wenn die Patentverletzung von einem zu ihrer Vertretung befugten Gesellschafter in der Geschäftsführung wissentlich begangen ist?
2. Sind unter den Passiven des Handelsgeschäftes, welche dessen Erwerber gegen die Gläubiger zu übernehmen erklärt, die Ersatzverpflichtungen für im Geschäftsbetriebe vom Veräußerer begangene außerkontraktliche Verletzungen begriffen?
1. Ist für den Anspruch auf Abänderung der Geldbezüge aus einem Altenteilsvertrage der Rechtsweg zulässig?
2. Hat das Gericht bei der Entscheidung über einen solchen Anspruch das Gesetz vom 18. August 1923 anzuwenden?
3. Über die Voraussetzungen für die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus Altenteilsverträgen nach dem Gesetz vom 18. August 1923.
Kann unter Umständen auch dann, wenn der Antrag auf Abschluß eines Haftpflichtversicherungsvertrags durch Ablauf der Annahmefrist erloschen ist, ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Antragenden und der Versicherungsgesellschaft angenommen werden, kraft dessen diese für das Versehen ihres Agenten nach den Grundsätzen der Haftung für Verschulden beim Vertragsschluß einzutreten hat?
1. Inwieweit ist ein Gesellschaftsvertrag, der den Abschluß von Börsentermingeschäften bezweckt, wirksam, sofern die Börsentermingeschäfte zugleich Spielgeschäfte (Differenzgeschäfte) sind?
2. Ist ein Gesellschaftsvertrag wirksam, der Umsatzgeschäfte betrifft, die sich äußerlich als Kassageschäfte darstellen, in Wirklichkeit aber Spielgeschäfte sind?
1. Zur gegenwärtigen Rechtslage der ehemaligen Gewerkschaften.
2. Ist der durch die Anordnungen des Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht I in Berlin vom 9. und 12. Mai 1933 zum verfügungsberechtigten Pfleger der beschlagnahmten Gewerkschaftsvermögen bestellte Führer der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, gesetzlicher Vertreter der Gewerkschaften?
Kann der Nebenintervenient die Berufung beschränken, wenn die Hauptpartei zwar im ganzen Umfang des Streitgegenstandes Berufung eingelegt hat, ihr Rechtsmittel dann aber nicht weiter verfolgt, insbesondere nicht die Zahlung der Prozeßgebühr nachweist?
1. Ist ein pflichtwidriges Unterlassen des Beamten (Notars) für den schädlichen Erfolg ursächlich, wenn bei pflichtmäßigem Handeln derselbe Erfolg eingetreten wäre?
2. Zur Anwendung des § 942 ZPO.
Gehört die Befolgung der in § 59 Abs. 1 der preußischen Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher gegebenen Vorschriften zu den Amtspflichten, die dem Gerichtsvollzieher gegenüber dem aus dem Besitz eines Grundstücks zu setzenden Schuldner obliegen? Ergibt sich aus diesen Vorschriften die Amtspflicht des Gerichtsvollziehers, von der bevorstehenden zwangsweisen Räumung eines Grundstücks den Schuldner zu benachrichtigen?