1. Ist nach französischem Rechte die Cession von Forderungen aus einem zweiseitigen, beiderseits nicht erfüllten Vertrage zulässig?
2. Welche Einreden kann im Falle einer solchen Cession der cedierte Schuldner der Klage des Cessionares entgegensetzen?
Können die Bestimmungen der Artt. 1328. 1410 Code civil über den Nachweis des Datums von Privaturkunden seit Einführung der Civilprozeßordnung noch Geltung beanspruchen?
Unter welchen Voraussetzungen wirkt ein Vertrag, durch welchen sich der Gläubiger verpflichtet, eine ihm zu bewilligende urteilsmäßige Generalhypothek auf gewisse Grundstücke des Schuldners nicht geltend zu machen, zu Gunsten des dritten Besitzers?
1. Sind die deutschen Gerichte zur Scheidung der Ehen französischer Staatsangehöriger zuständig?
2. Ist nach § 606 Abs. 4 ZPO. erforderlich, daß mit dem Heimatstaat des Ehemanns die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung von Scheidungsurteilen allgemein verbürgt ist?
1. Ist eine Grundschuld eine "Sache" im Sinne des § 119 Absatz 2 BGB.?
2. Ist der Friedensmietertrag eines Grundstücks eine verkehrswesentliche Eigenschaft der auf dem Grundstück lastenden Grundschuld?
3. Kann der Irrtum des Grundschuldkäufers über den Friedensmietertrag des Grundstücks zu einer Anfechtung des Grundschuldkaufs nach § 119 Absatz 1 BGB. führen?
Nach welchen Gesichtspunkten ist zu beurteilen, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung einer Pachtung nach einer voraufgegangenen Entscheidung des Pachteinigungsamts eingetreten ist?
1. Erfordert der Begriff der Zugabe, daß sie in untrennbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Hauptware und mit einer bestimmten Ware übergeben wird, oder genügt es, daß sie im Zusammenhang mit einem fortlaufenden Warenbezug am Ende eines Jahres gewährt wird?
2. Verstößt die Wertreklame auch ohne einen solchen Zusammenhang regelmäßig gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs?
3. Ist nach § 13 UnlWG. auch klageberechtigt, wer die zur Wertreklame benutzten Waren herstellt oder in Verkehr bringt?
Macht sich der Drittschuldner schadensersatzpflichtig, der bei Erfüllung der ihm nach § 840 ZPO. obliegenden Auskunftspflicht oder bei einer späteren Ergänzung der erteilten Auskunft vorsätzlich oder fahrlässig unwahre Angaben macht?
1. Unterliegt die Haftpflichtversicherung den besonderen Vorschriften über die Deckungsrücklage? Entbehren Ansprüche aus einer Haftpflichtversicherung des Vorrechts aus § 80 VAG.?
2. Genießen auch Ansprüche aus Versicherungszweigen, die von aufsichtsfreien Unternehmungen betrieben werden, das Vorrecht des § 80 VAG.?
3. Welche Bedeutung für die Anwendung des § 144 Abs. 1 Halbsatz 2 KO. hat die Zurücknahme eines Widerspruchs mit der Maßgabe, daß die Forderung "aufschiebend bedingt anerkannt" werde?
4. Können im Konkurse Vorrechte auch noch für solche Forderungen beansprucht werden, die bereits ohne Vorrecht festgestellt worden sind?
Darf das Vormundschaftsgericht die Zustimmung eines anteilsberechtigten Abkömmlings auch zu Vertragsabreden ersetzen, durch die in einem Überlassungsvertrag über einen Erbhof die Versorgung weichender Kinder und Altenteilsleistungen geregelt werden?