1. Über den Unterschied zwischen einem gesellschaftlichen und einem werkvertraglichen Einschlag bei einem Filmherstellungs- und Verwertungsvertrage.
2. Inwiefern haftet bei einem gesellschaftsähnlichen Filmherstellungs- und Verwertungsvertrage der Hersteller dem Verleiher für Beschaffenheitsmängel des Films nach den Grundsätzen der Gewährleistung für Sachmängel?
Bedarf ein Gesellschaftsvertrag mit dem Ziel, einem Gesellschafter gehörige Grundstücke durch Veräußerung für Rechnung der Gesellschaft zu verwerten, auch dann der Form des § 313 BGB., wenn der Eigentümer der Grundstücke zum alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft bestimmt ist?
1. Über den Begriff des unabwendbaren Zufalls im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO.
2. Unter welchen Voraussetzungen muß eine Partei das Verschulden eines Assessors, der ihrem Prozeßbevollmächtigten zur Ableistung des anwaltlichen Probedienstes überwiesen ist (Probeassessor), gemäß § 232 Abs. 2 ZPO. gegen sich gelten lassen?
1. Zur Beachtlichkeit des Widerspruchs gegen die Ehescheidung im Falle des § 55 Abs. 2 EheG.
2. Ergibt sich aus der Feststellung, daß die Ehe im Sinne des § 55 Abs. 1 EheG. tiefgreifend und unheilbar zerrüttet ist, ohne weiteres, daß auch auf seiten des Scheidungsbeklagten das eheliche Gefühl so weit erloschen sei, daß er Verfehlungen des Scheidungsklägers als ehezerstörend nicht mehr empfunden hätte oder nicht mehr empfinden könnte?
3. Kann aus Billigkeitsgründen der Scheidungskläger nach § 60 Abs. 3 Satz 2 oder nach § 61 Abs. 2 Satz 2 EheG. nur für schuldig erklärt werden, wenn er die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet hat?
Geht der gesetzliche Schadensersatzanspruch nach § 139 DBG. auf eine Pensionskasse über, die nach Landesgesetz dem im Dienst einer Gemeinde stehenden Beamten oder seinen Hinterbliebenen Versorgung gewährt?
1. Sind Vereinbarungen, welche von den für einen Industriezweig verbandsmäßig zusammengeschlossenen Herstellern mit den ebenfalls verbandsmäßig zusammengeschlossenen Abnehmern des Groß- und Einzelhandels zur allgemeinen Regelung des Absatzes, insbesondere zur einheitlichen Festsetzung der Handelsspannen, getroffen werden, Kartellabreden im Sinne des § 1 KartVO.?
2. Zur Schriftform solcher Kartellabreden.
Wonach entscheidet sich, ob Dienste, die ein dem elterlichen Hausstand angehörendes und von den Eltern erzogenes oder unterhaltenes Kind den Eltern leistet, zu den Diensten gehören, die es kraft Gesetzes den Eltern zu leisten verpflichtet ist? Kommt es dabei auf die Art der Dienste -- insbesondere nicht höhere Art -- oder darauf an, ob sie in den Rahmen des Hauswesens oder Geschäfts der Eltern fallen?
Kann die Firma eines Einzelkaufmanns, die einen Doktortitel enthält, von dem Erwerber des Handelsgeschäfts, dem der Titel nicht zusteht, unverändert fortgeführt werden?
1. Bedarf es in Ehesachen einer Verkündung des Ausspruchs über die Zulassung der Revision?
2. Fällt bei § 55 Abs. 2 EheG. das Vorhandensein unterhalts- und erziehungsbedürftiger Kinder dann nicht mehr zu Gunsten der Aufrechterhaltung der Ehe ins Gewicht, wenn der auf Scheidung klagende Ehemann eine besondere Unterhaltsverpflichtung eingegangen ist?