Genügt eine von einem Angestellten während seiner Dienstzeit begangene Verfehlung, um die Anfechtung einer mit ihm bei der Beendigung des Dienstverhältnisses getroffenen Abfindungsvereinbarung wegen Irrtums über eine Wesenseigenschaft des Angestellten zu rechtfertigen?
Über die Rechtslage bei einer Notstandshandlung, die sich mittelbar gegen den Pachtbesitzer einer durch die Notstandsgefahr mitgefährdeten Sache richtet.
1. Ist auch der Minderjährige als Partei im Rechtsstreit anzusehen und so im Urteil zu bezeichnen, wenn sein allein als Partei bezeichneter Vater erklärt, daß er im eigenen Namen und als gesetzlicher Vertreter seines Sohnes klage?
2. Begeht ein Angestellter, zu dessen Vertragspflichten es gehört, Gefahren abzuwenden, die im Bereich der Erfüllung dieser Pflichten für den Verkehr entstehen können, eine unerlaubte Handlung gegenüber dem Dritten, der infolge Verletzung jener Vertragspflicht Schaden erleidet?
3. Welche Aufgaben hat der Bremser zu erfüllen, der den zweiten Anhänger einer Zugmaschine bedient (§ 32 Abs. 5 KFVo. vom 10. Mai 1932)?
4. Setzt die Feststellungsklage aus § 256 ZPO. voraus, daß das ihren Gegenstand bildende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits besteht?
5. Ist im Falle unerlaubter Handlungen jugendlicher Personen zwischen 7 und 18 Jahren die Prüfung des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit von der Feststellung des Mangels der erforderlichen Einsicht zu trennen?
6. Kann auf den Schadensersatzanspruch eines Minderjährigen aus unerlaubter Handlung nach § 254 Abs. 2 BGB. das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters angerechnet werden, das darin besteht, daß er es nach dem Unfall des Minderjährigen unterlassen hat, rechtzeitig für dessen ärztliche Behandlung zu sorgen?
1. Muß der Berufungsanwalt seine Partei an die Einhaltung der Nachweisfrist aus § 519 Abs. 6 ZPO. erinnern, obgleich dieser die gerichtliche Kostenrechnung unmittelbar zugegangen und sie dabei auch auf die Folgen der Nichteinhaltung der Frist hingewiesen worden ist?
2. Genügt eine entsprechende Mitteilung an den Verkehrsanwalt oder einen den Verkehr führenden Nichtanwalt?
3. Werden diese dadurch zu Erfüllungsgehilfen des Berufungsanwalts?
Kann durch die Satzung einer gemeinnützigen Baugenossenschaft ein genossenschaftlicher Anspruch des Genossen auf Zuweisung eines Hauses auch dann begründet sein, wenn in jener nur Richtlinien für die Bemessung des von der Genossenschaft festzusetzenden Erwerbspreises enthalten sind?
Tritt bei einem Gebrauchsmuster, das eine neue Raumform zeigt, der Schutz des Gesetzes nicht ein, wenn der Fachmann mit den Mitteln, die ihm der Stand der Technik zur Zeit der Anmeldung des Gebrauchsmusters zur Verfügung stellte, nicht in der Lage war, die Raumform ohne Aufwendung eigener erfinderischer Tätigkeit nachzubilden? Gilt dies auch dann, wenn der Erfinder eine solche Erfindung bereits gemacht, aber in der Anmeldung des Gebrauchsmusters nicht offenbart hatte?
1. Muß eine Gemeinde für den durch Unterschlagung von eingezogenen Beiträgen der Landesversicherungsanstalt verursachten Schaden einstehen, wenn sie einen Gemeindebeamten für die Zeit nach der Aufhebung des in § 1447 RVO. vorgesehenen Einziehungsverfahrens mit der weiteren Einziehung der Beiträge von freiwillig Versicherten (§ 1243, 1244 RVO.) zur Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung beauftragt und die Anstalt die Fortsetzung des Einziehungsverfahrens billigt?
2. Zur Frage des mitwirkenden Verschuldens, wenn solchenfalls der von der Landesversicherungsanstalt bestellte Kontrollbeamte (§ 1465 RVO.) die Entrichtung der Beiträge aus Fahrlässigkeit ungenügend überwacht hat.
1. Kann die innerhalb der Berufungsfrist erfolgte Anschließung nach Wegfall der Hauptberufung als selbständige Berufung nur dann weiter betrieben werden, wenn die Anschließung in der in § 522a Abs. 2 ZPO. vorgeschriebenen Frist begründet worden ist?
2. Kann dem sich der Berufung Anschließenden nach Wegfall der Hauptberufung eine Frist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr gesetzt werden?
Konnte im landwirtschaftlichen Vermittlungsverfahren dem Schuldenregelungsplan die Wiederauflebensklausel oder auch eine Bedingung oder Befristung eingefügt werden, welche die Wirkung des Planes von ungesäumter Erfüllung durch den Schuldner abhängig machte?
1. Zusammentreffen der Haftung des Reiches als Kraftfahrzeughalters und aus Amtspflichtverletzung des das Kraftfahrzeug führenden Beamten.
2. Wird dem Beamten, der einen Betriebsunfall erlitten hat, aber nicht dienstunfähig geworden ist, durch § 12 Abs. 2 des Beamtenunfallfürsorgegesetzes die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Unfall aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten verwehrt?
3. Zur Frage der Gefährdungshaftung aus § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes.